Infor­ma­tio­nen zum Bil­dungs­pa­ket für Kinder

Zahl­rei­che Nach­fra­gen zu den neu­en Lei­stun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be für bedürf­ti­ge Kin­der haben das Land­rats­amt Bay­reuth ver­an­lasst, über die­ses neue Lei­stungs­an­ge­bot zu infor­mie­ren und Ant­wor­ten auf die wich­tig­sten Fra­gen zu geben.

Wel­che Lei­stun­gen gibt es?

Es kön­nen Kosten für fol­gen­de Bedar­fe über­nom­men werden:

  • Schul­aus­flü­ge und mehr­tä­gi­ge Klas­sen­fahr­ten für Schü­le­rin­nen und Schü­ler und für Kin­der, die eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung besuchen,
  • Schul­be­darf für Schü­le­rin­nen und Schüler,
  • Schü­ler­be­för­de­rungs­ko­sten,
  • Lern­för­de­rung,
  • Zuschuss zum Mit­tag­essen in der Schu­le oder Kindertageseinrichtung
  • Teil­ha­be am sozia­len und kul­tu­rel­len Leben für Kin­der und Jugendliche
  • bis zur Voll­endung des 18. Lebensjahres.

Als Schü­le­rin­nen und Schü­ler gel­ten alle Per­so­nen, die noch kei­ne 25 Jah­re alt sind, eine all­ge­mein­bil­den­de oder berufs­bil­den­de Schu­le besu­chen und kei­ne Aus­bil­dungs­ver­gü­tung erhalten.

Wer kann die­se Lei­stun­gen beanspruchen?

Anspruchs­be­rech­tigt sind Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwachse­ne, wenn sie selbst oder die mit ihnen im Haus­halt leben­den Eltern Lei­stun­gen nach dem SGB II (Arbeits­lo­sen­geld II bzw. Sozi­al­geld), Sozial­hilfe, Wohn­geld oder Kin­der­zu­schlag erhalten.

Wer ist zuständig?

Die Zustän­dig­keit rich­tet sich für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­kreises Bay­reuth nach dem Per­so­nen­kreis der Leistungsberechtigten:

  • Wer Lei­stun­gen nach dem SGB II (sog. „Hartz IV-Lei­stun­gen“) bezieht, kann auch die­se neu­en Lei­stun­gen beim Job­cen­ter Bay­reuth-Land, Cas­sel­mann­str. 6, 95444 Bay­reuth, Tel. 0921/887–750 oder Fax 0921/887–735 beantragen.
  • Wer Wohn­geld, Kin­der­zu­schlag oder Sozi­al­hil­fe zum Lebens­un­ter­halt nach dem SGB XII bezieht, kann die Lei­stun­gen aus dem Bil­dungs-paket beim Land­rats­amt Bay­reuth – Fach­be­reich Sozia­le Hil­fen – Mark­gra­fen­al­lee 5, 95448 Bay­reuth, Tel. 0921/728–254 oder Fax 0921/728–88254 beantragen.

Für jede anspruchs­be­rech­tig­te Per­son ist grund­sätz­lich ein schrift­li­cher Antrag zu stel­len. Ein­heit­li­che Vor­drucke gibt es bei den oben genann­ten Bewil­li­gungs­stel­len und künf­tig auch auf der Home­page des Land­rats­am­tes Bay­reuth unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de . Die Lei­stun­gen wer­den grund­sätz­lich ab Antrag­stel­lung und in der Regel an die Lei­stungs­an­bie­ter gezahlt. Aus­nah­me: Über­gangs­re­ge­lun­gen sehen eine rück­wir­ken­de Erstat­tung von Lei­stun­gen für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2011 vor, wenn der Antrag noch bis 30.04.2011 gestellt wird.

Umfang der ein­zel­nen Leistungen:

  • Kosten für ein­tä­gi­ge Aus­flü­ge und mehr­tä­gi­ge Klas­sen­fahr­ten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern sowie von Kin­dern in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun-gen kön­nen über­nom­men wer­den (bis­her konn­ten nur mehr­tä­gi­ge Klas­sen­fahr­ten für den Per­so­nen­kreis der SGB II-Lei­stungs­be­rech­tig­ten gezahlt werden).
  • Für die Anschaf­fung von Schul­ma­te­ri­al gibt es ab Herbst die­ses Jah­res 100,- € pro Schul­jahr, die in zwei Raten aus­be­zahlt wer­den (bei Schul­jah­res­be­ginn 70,- € und im dar­auf fol­gen­den Febru­ar 30,- €). Bis­lang gab es die­se Lei­stung nur für Bezie­her von Lei­stun­gen nach dem SGB II.
  • Schü­ler­be­för­de­rungs­ko­sten kom­men in Bay­ern wegen der Schul­weg-kosten­frei­heit nur für Schü­ler ab der 11. Klas­se in Betracht, wenn sie bzw. ihre Eltern die sog. Fami­li­en­be­la­stungs­gren­ze von 395,- € pro Schul­jahr selbst auf­brin­gen müs­sen. Hier­zu ist ein Zuschuss vorgesehen.
  • Soweit Kin­der zum Errei­chen des Klas­sen­zie­les eine Lern­för­de­rung benö­ti­gen, kön­nen die hier­für not­wen­di­gen Kosten getra­gen werden.
  • Wird in der Schu­le oder der Kin­der­ta­ges­stät­te gemein­sa­mes Mit­tag­essen ange­bo­ten, kön­nen die Kosten unter Berück­sich­ti­gung einer Eigen­be­tei­li­gung des Kin­des von 1,- € pro Tag über­nom­men werden.
  • Zur Teil­ha­be am sozia­len und kul­tu­rel­len Leben kön­nen für Kin­der und Jugend­li­che bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res Mit­glieds­bei­trä­ge in den Berei­chen Sport, Spiel, Kul­tur und Gesel­lig­keit, Zuschüs­se zu Unter­richt in künst­le­ri­schen Fächern sowie zur Teil­nah­me an Frei­zeit-maß­nah­men unter Anlei­tung (nicht jedoch Fahrt­ko­sten) über­nom­men wer­den. Hier­für steht pro Kind oder Jugend­li­chem ein Bud­get von mtl. 10,- € zur Verfügung.