Frei­wil­li­ge Ren­ten­bei­trä­ge: Frist nicht ver­säu­men! Stich­tag ist der 31. März 2011

Frei­wil­li­ge Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für das Jahr 2010 müs­sen spä­te­stens bis zum 31. März 2011 ein­ge­zahlt sein. Dar­auf wei­sen die Regio­nal­trä­ger der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern hin. Frei­wil­li­ge Bei­trä­ge kön­nen zwi­schen dem Min­dest­bei­trag von monat­lich 79,60 Euro und dem Höchst­bei­trag von monat­lich 1.094,50 Euro in belie­bi­ger Höhe ent­rich­tet werden.

Wich­tig ist die­ser Ter­min vor allem für Ver­si­cher­te, die durch die Bei­trags­zah­lung ihre Anwart­schaft auf Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung auf­recht erhal­ten kön­nen. Dies ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Aber es gibt noch vie­le wei­te­re Vor­tei­le der frei­wil­li­gen Versicherung.

Sinn­voll ist, sich vor einer Bei­trags­zah­lung indi­vi­du­ell bera­ten zu las­sen. Die Exper­ten der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in den Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len prü­fen, ob und in wel­cher Höhe frei­wil­li­ge Bei­trä­ge erfor­der­lich sind.

Den Antrag auf Bei­trags­zah­lung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma gibt es in allen Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len und am kosten­lo­sen Bür­ger­te­le­fon unter 0800 100 480 88. Aber auch im Inter­net kann man sich das For­mu­lar und die Info­bro­schü­re „Frei­wil­lig ren­ten­ver­si­chert: Ihre Vor­tei­le“ her­un­ter­la­den. Über www​-deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​-in​-bay​ern​.de erreicht man die Inter­net­sei­ten der Regio­nal­trä­ger in Bay­ern. Wei­te­res fin­det man dann unter „For­mu­la­re und Publikationen“.