Freie Wäh­ler zur geplan­ten Stimm- und Wahlkreisreform

MdL Glau­ber: Aus­ge­wo­ge­ne Reprä­sen­tanz aller Regie­rungs­be­zir­ke nötig

In ihrer heu­te ans Baye­ri­sche Innen­mi­ni­ste­ri­um über­mit­tel­ten Stel­lung­nah­me zum Stimm­kreis­be­richt kri­ti­sie­ren die Frei­en Wäh­ler noch ein­mal mas­siv die von der Staats­re­gie­rung geplan­ten Ver­än­de­run­gen in den baye­ri­schen Wahl- und Stimm­krei­sen. Gro­ße Bestür­zung haben bei der Frak­ti­on vor allem die Plä­ne aus­ge­löst, die Anzahl der in Ober­fran­ken und der Ober­pfalz zu ver­ge­ben­den Man­da­te von 17 auf 16 zu reduzieren.

Die Staats­re­gie­rung hat­te sich in ihrem Stimm­kreis­be­richt von Mit­te Janu­ar dar­auf beru­fen, ver­fas­sungs­recht­lich dazu gezwun­gen zu sein, die Stimm­krei­se in Ober­fran­ken und der Ober­pfalz zu redu­zie­ren. Die­se Begrün­dung trifft nach Auf­fas­sung des Freie Wäh­ler-Abge­ord­ne­ten Thor­sten Glau­ber (Pinz­berg) aber gera­de nicht zu: „Die Baye­ri­sche Ver­fas­sung selbst schreibt den baye­ri­schen Wahl­krei­sen eine ganz beson­de­re Bedeu­tung zu. Die Wahl in Wahl­krei­sen soll eine aus­ge­wo­ge­ne Reprä­sen­tanz der Bevöl­ke­rung aus allen Regie­rungs­be­zir­ken im Land­tag und eine ver­stärk­te Bin­dung der Wäh­ler­schaft an ihren Wahl­kreis bewir­ken. Mit die­ser Inten­ti­on des Ver­fas­sungs­ge­setz­ge­bers ist aber nicht zu ver­ein­ba­ren, dass einem Regie­rungs­be­zirk nicht mehr genü­gend Abge­ord­ne­ten­man­da­te zuge­wie­sen wer­den, um eine ange­mes­se­ne Reprä­sen­tanz auf Lan­des­ebe­ne zu gewährleisten.“

Nach Auf­fas­sung der Frei­en Wäh­ler ist die Staats­re­gie­rung aus ver­fas­sungs­recht­li­cher Sicht nicht gezwun­gen, die Abge­ord­ne­ten­man­da­te in Ober­fran­ken und der Ober­pfalz zu redu­zie­ren – ganz im Gegen­teil. Sie for­dern des­halb die Staats­re­gie­rung auf, den ihr von der Ver­fas­sung ein­ge­räum­ten Spiel­raum aus­zu­schöp­fen und den Regie­rungs­be­zir­ken Ober­fran­ken und Ober­pfalz die bis­he­ri­gen jeweils 17 Man­da­te zu belassen.