MdB Sil­ber­horn: Finan­zi­el­ler Befrei­ungs­schlag für die Kommunen

„Die Kom­mu­nen zäh­len zu den kla­ren Gewin­nern des Ver­mitt­lungs­ver­fah­rens zur SGB II-Lei­stungs­rechts­re­form“, erklärt MdB Tho­mas Sil­ber­horn (CSU). So konn­te eine deut­li­che und nach­hal­ti­ge Ver­bes­se­rung der kom­mu­na­len Finan­zen durch eine mil­li­ar­den­schwe­re Ent­la­stung von Sozi­al­aus­ga­ben erreicht wer­den. „Ins­be­son­de­re die auf den Vor­schlag der CSU-Lan­des­grup­pe hin zustan­de gekom­me­ne Kosten­über­nah­me der Grund­si­che­rung für Älte­re und Erwerbs­ge­min­der­te ist ein finan­zi­el­ler Befrei­ungs­schlag“, so Silberhorn.

  • Der Bund über­nimmt die Kosten die­ser Grund­si­che­rung zeit­nah und auf Dau­er in drei Schrit­ten bis zur voll­stän­di­gen Kosten­tra­gung (2012: 45 %; 2013: 75 %; 2014: 100 %). Allein von 2012 bis 2015 ent­spricht das einer Net­to-Ent­la­stung von 12,338 Mrd. Euro. Der Bund schul­tert sowohl heu­ti­ge Kosten als auch das Risi­ko wach­sen­der Ausgaben.

Wie von den Kom­mu­nen gefor­dert, wer­den Land­krei­se und Städ­te mit der Umset­zung des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets betraut. Es ist Schluss damit, dass die Kom­mu­nen neue Auf­ga­ben erhal­ten, ohne dass die Finan­zie­rung geklärt ist. Der Bund fängt die auf sie zukom­men­den Mehr­ko­sten in vol­lem Umfang auf. Die für 2011 ermit­tel­te Bun­des­be­tei­li­gung an den Kosten der Unter­kunft (KdU) wird dau­er­haft auf bun­des­durch­schnitt­lich 25,1 % fest­ge­schrie­ben. Die Kom­mu­nen erhal­ten zudem Zuschlä­ge, durch die sich die Bun­des­be­tei­li­gung um 11,3 Pro­zent­punk­te (= 1,618 Mrd. Euro) auf ins­ge­samt 36,4 % erhöht.

Die­se Gesamt­erhö­hung errech­net sich im Ein­zel­nen wie folgt:

  • Das Bil­dungs­pa­ket führt zur Erhö­hung der KdU-Bun­des­be­tei­li­gung um 5,4 Pro­zent­punk­te (= 778 Mio. Euro). Die­se Quo­te, mit der der Bund die Ist-Kosten des Bil­dungs­pa­kets voll über­nimmt, unter­liegt einem Anpas­sungs­me­cha­nis­mus. Mit­te 2013 wer­den die Ist-Aus­ga­ben für 2012 detail­liert geprüft. Soll­te sich eine Dif­fe­renz zum Soll erge­ben, wird die­se über die Quo­te des lau­fen­den Jah­res aus­ge­gli­chen, also kon­kret in 2013. Die­ser Dif­fe­renz­aus­gleich fin­det zwi­schen Bund und Län­dern statt. Die Län­der ent­wickeln selbst einen Mecha­nis­mus für einen hori­zon­ta­len Aus­gleich untereinander.
  • Eine wei­te­re Erhö­hung um 2,8 Pro­zent­punk­te (= 400 Mio. Euro) wird befri­stet bis 2013 gewährt. Damit über­nimmt der Bund die Kosten für Hort-Mit­tag­essen und Schul­so­zi­al­ar­beit. Die­ser Kosten­aus­gleich ent­fällt, wenn der Bund ab 2014 die Kosten der Grund­si­che­rung für Älte­re und Erwerbs­ge­min­der­te voll finan­ziert und die Kom­mu­nen die­se Auf­ga­ben wie­der selbst tra­gen können.
  • Als Aus­gleich für die Ver­wal­tungs­ko­sten erhal­ten die Kom­mu­nen dau­er­haft eine Erhö­hung der Quo­te um 1,2 Pro­zent­punk­te (= 163 Mio. Euro).
  • Zum Aus­gleich für die Strei­chung der bis­her im Regel­satz ent­hal­te­nen Kosten der Warm­was­ser­auf­be­rei­tung wird die Quo­te dau­er­haft um wei­te­re 1,9 Pro­zent­punk­te (= 277 Mio. Euro) er­höht. Der Aus­gleich für die Warm­was­ser­ko­sten außer­halb der KdU kostet den Bund 106 Mio. Euro.

Jede Erhö­hung des Regel­sat­zes für Arbeits­lo­sen­geld II ist mit Mehr­be­la­stun­gen auch für Land­krei­se und Städ­te ver­bun­den. Die ursprüng­lich geplan­te Erhö­hung des Regel­sat­zes um fünf Euro rück­wir­kend zum 1.1.2011 ist nach­voll­zieh­bar und ver­fas­sungs­recht­lich sau­ber berech­net. Die von den Län­dern gefor­der­te Regel­satz­er­hö­hung um wei­te­re drei Euro ab 1.1.2012 war unver­meid­lich. Die Erhö­hung der Regel­sät­ze um ins­ge­samt acht Euro kostet die Kom­mu­nen 335 Mio. Euro von 2012 bis 2015; der Bund trägt mit 1,654 Mrd. Euro im glei­chen Zeit­raum den weit­aus grö­ße­ren Teil.

„Ich freue mich, dass ins­be­son­de­re mit der Über­nah­me der Kosten der Grund­si­che­rung durch den Bund ein zen­tra­les Anlie­gen der Kom­mu­nen ver­wirk­licht wer­den konn­te“, sag­te der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. Er wer­de sich im Deut­schen Bun­des­tag mit Nach­druck wei­ter­hin für die Inter­es­sen der Kom­mu­nen ein­set­zen, so Sil­ber­horn abschließend.