LBV beklagt Zer­stö­rung eines beson­ders geschütz­ten Quell­bio­tops bei Streit­berg und kri­ti­siert Untä­tig­keit der zustän­di­gen Behörde

LBV erwägt Dienstaufsichtsbeschwerde

LBV und Naturschutzwacht besichtigen den Schaden (Februar 2011)

LBV und Natur­schutz­wacht besich­ti­gen den Scha­den (Febru­ar 2011)

Bei einem Orts­ter­min im Mai 2010 muss­ten Mit­ar­bei­ter des Lan­des­bun­des für Vogel­schutz in Bay­ern e.V. – Ver­band für Arten- und Bio­top­schutz (LBV) die Zer­stö­rung eines Quell­bio­tops bei Streit­berg im Bereich des so genann­ten Güß­gra­bens fest­stel­len. Die Quel­le befin­det sich in einem FFH-Gebiet und unter­liegt somit einem beson­de­ren Schutz. Wei­ter­hin liegt der betrof­fe­ne Bereich im Land­schafts­schutz­ge­biet und im Natur­park Frän­ki­sche Schweiz.

Der Ein­griff erfolg­te wohl bereits Anfang 2008, wie Bil­der vom März 2008 bele­gen. Weni­ge Meter nach dem Aus­tritt aus dem Gestein wur­de das Quell­was­ser ange­staut und voll­stän­dig in einen neu ange­leg­ten Teich ein­ge­lei­tet. Die­ser wur­de mit Net­zen über­spannt. Das Was­ser wird über einen Mönch wie­der in den ehe­ma­li­gen Quell­bach ein­ge­lei­tet, die­ser wur­de jedoch im Zuge der Bau­ar­bei­ten aus­ge­bag­gert. 2010 erfolg­ten offen­sicht­lich wei­te­re Bau­maß­nah­men in die­sem Bereich.

Quel­len sind nach dem Baye­ri­schen Natur­schutz­ge­setz beson­ders geschütz­te Bio­to­pe, für deren Schutz sich der LBV seit über 15 Jah­ren inten­siv ein­setzt. An die­sem Stand­ort in der Fran­ken­alb wäre eine Kalk­tuff­quel­le zu erwar­ten, die jedoch im Zuge der Bau­maß­nah­men zer­stört wur­de. Bei Kalk­tuff­quel­len han­delt es sich um prio­ri­tä­re Lebens­raum­ty­pen nach der FFH-Richt­li­nie, für deren Erhalt beson­de­re Maß­nah­men gefor­dert sind.

Die Anlage im März 2008

Die Anla­ge im März 2008

Fisch­tei­che mit Unter­bre­chung der Gewäs­ser­durch­gän­gig­keit stel­len eine Beein­träch­ti­gung von Quell­le­bens­räu­men dar. Für den Ein­griff in den Quell­be­reich hät­te eine was­ser­recht­li­che Geneh­mi­gung sowie eine Geneh­mi­gung von Sei­ten des Natur­schut­zes vor­lie­gen müs­sen. Der LBV hat im Juni 2010 und noch­mals im Novem­ber 2010 Land­rat Rein­hard Glau­ber ange­schrie­ben und auf die Beein­träch­ti­gun­gen der Quel­le am Güß­gre­ben bei Streit­berg hin­ge­wie­sen. Gleich­zei­tig woll­te der LBV wis­sen, ob für den Ein­griff in den Quell­be­reich eine was­ser­recht­li­che Geneh­mi­gung bzw. eine Erlaub­nis von Sei­ten des Natur­schut­zes vor­lag. Auf bei­de Schrei­ben hat der Land­rat bis heu­te nicht reagiert, wes­halb der LBV sich gezwun­gen sieht, in die Öffent­lich­keit zu gehen. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, wes­halb das Land­rats­amt trotz eines kla­ren Ver­sto­ßes gegen das Baye­ri­sche Natur­schutz­ge­setz nicht tätig wird.

Der LBV for­dert, dass die Ein­grif­fe in den Quell­be­reich wie­der rück­gän­gig gemacht wer­den, dass der Fisch­teich besei­tigt und der ursprüng­li­che Zustand wie­der her­ge­stellt wird und gegen den Ver­ur­sa­cher ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird. Wenn das Land­rats­amt Forch­heim in die­ser Ange­le­gen­heit wei­ter­hin untä­tig bleibt, wird der LBV eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de bei der Regie­rung von Ober­fran­ken einreichen.