MdB Anet­te Kram­me zum Hartz-IV-Scheitern

zum Schei­tern der Ver­hand­lun­gen über eine ver­fas­sungs­kon­for­me Aus­ge­stal­tung der Regel­sät­ze erklärt die Spre­che­rin der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on für Arbeit und Sozia­les Anet­te Kram­me: „Die Ver­hand­lun­gen sind an der Zer­ris­sen­heit der schwarz-gel­ben Koali­ti­on geschei­tert. FDP und CDU-Wirt­schafts­flü­gel waren aus ideo­lo­gi­schen Grün­den nicht bereit, eine ange­mes­se­ne Regel­satz-Erhö­hung mit­zu­tra­gen. Frau Mer­kel hat sich für den Koali­ti­ons­frie­den und gegen staats­po­li­ti­sche Ver­ant­wor­tung entschieden.“

„Das Schei­tern der Regel­satz-Ver­hand­lun­gen ist ein Skan­dal. Schon zu Ver­hand­lungs­be­ginn zeig­te sich, dass es der Regie­rung nicht um ernst­haf­te Ver­hand­lun­gen ging, son­dern nur um ein „Friss oder Stirb“. Die Oppo­si­ti­on hat­te bis zuletzt erheb­li­che Zwei­fel, ob die neue Regel­satz­be­rech­nung ver­fas­sungs­kon­form ist. Einem erneut ver­fas­sungs­wid­ri­gen Regel­satz konn­te die SPD auf kei­nen Fall zustim­men. Doch Schwarz-Gelb war nicht bereit, über­haupt noch über ver­fas­sungs­kon­for­me Regel­sät­ze zu diskutieren.

Die SPD hat ihre For­de­run­gen wäh­rend der Ver­hand­lun­gen erheb­lich ein­ge­dampft. Um eine sach­ge­rech­te Reform des SGB II zu errei­chen, sind jedoch drei Posi­tio­nen unerlässlich:

• Die Regel­sät­ze der Grund­si­che­rung für Arbeits­lo­se nach dem SGB II müs­sen ver­fas­sungs­kon­form berech­net wer­den. Dies war bis­her nicht der Fall. Die Rechen­tricks der Bun­des­re­gie­rung müs­sen geheilt werden.

• Wir brau­chen mehr Schul­so­zi­al­ar­bei­ter. Die Teil­ha­be von Kin­dern im Bil­dungs­sy­stem hängt nicht nur von Geld­lei­stun­gen ab, son­dern von indi­vi­du­el­ler Betreu­ung und Zuwen­dung, um her­kunfts­be­ding­te Defi­zi­te abzubauen.

• Wir brau­chen den Min­dest­lohn in der Leih­ar­beit, um den Lohn­ab­stand zwi­schen Trans­fer­lei­stun­gen und Arbeits­löh­nen zu sichern. 500 Mio. Euro wer­den jedes Jahr aus­ge­ge­ben, weil Armuts­löh­ne in der Leih­ar­beit nicht zum Leben rei­chen. „Equal Pay“ in der Leih­ar­beit muss nach vier Wochen Ein­ar­bei­tungs­zeit gel­ten, damit end­lich glei­cher Lohn für glei­che Arbeit bezahlt wird. “