Rohr­bom­ben­an­schlä­ge auf Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten in Bad Staf­fel­stein ver­mut­lich aufgeklärt

4 Tat­ver­däch­ti­ge festgenommen

Der Staats­an­walt­schaft Leip­zig und der Ermitt­lungs­grup­pe (EG) „Auto­mat“ der Poli­zei­di­rek­ti­on West­sach­sen ist es im Ergeb­nis inten­si­ver Ermitt­lun­gen gelun­gen, die Rohr­bom­ben­an­schlä­ge auf Fahr­har­ten­au­to­ma­ten der Deut­schen Bahn AG in Rie­sa und Grim­ma am 21.01.2011 auf­zu­klä­ren. In der Nacht des 21.01.2011 war zunächst ver­sucht wor­den gegen 02.30 Uhr mit Rohr­bom­ben zwei Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten am Bahn­hof Rie­sa zu öff­nen, was jedoch miss­lang. Am Bahn­hof Grim­ma gelang es den Tätern gegen 03.50 Uhr dann die dor­ti­gen Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten auf­zu­spren­gen und eine Geld­kas­set­te mit über 1.000,00 € zu erlan­gen. Es ent­stand allein in Grim­ma ein Sach­scha­den von über 20.000,00 €.

Im Ver­lauf der letz­ten Tage konn­ten ins­ge­samt vier jun­ge Män­ner (18, 18, 18 und 20 J.) aus dem Land­kreis Nord­sa­chen ermit­telt wer­den, die drin­gend tat­ver­däch­tig sind, die Rohr­bom­ben­an­schlä­ge auf die Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten in Rie­sa und Grim­ma durch­ge­führt und sich des gemein­schaft­li­chen Her­bei­füh­rens einer Spreng­stoff­ex­plo­si­on in zwei Fäl­len und des ver­such­ten und voll­ende­ten Dieb­stahls in einem beson­ders schwe­ren Fall in jeweils einem Fall schul­dig gemacht zu haben. Die Taten wur­den mit selbst­ge­bau­ten Spreng­sät­zen durch­ge­führt, die im Aus­ga­be­schacht der Auto­ma­ten zur Explo­si­on gebracht wur­den. Ziel der Taten war es, an die Geld­kas­set­ten in den Auto­ma­ten her­an­zu­kom­men und das Geld für sich zu ver­brau­chen. Die Beschul­dig­ten sind wegen ver­gleich­ba­rer Taten soweit bekannt bis­her noch nicht ein­schlä­gig in Erschei­nung getreten.

Die bei der Tat­ort­un­ter­su­chung in Grim­ma gesi­cher­ten Spu­ren führ­ten die Ermitt­ler zunächst zu einem 18-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen. Gegen die­sen wur­de durch die Staats­an­walt­schaft Leip­zig am 03.02.2011 ein Haft­be­fehl erwirkt. Nach­dem der Haft­be­fehl nicht rea­li­siert wer­den konn­te, wur­de der Beschul­dig­te zunächst zur Fahn­dung und Fest­nah­me ausgeschrieben.

Die Ermitt­lun­gen hat­ten zwi­schen­zeit­lich Hin­wei­se auf die mög­li­che Tat­be­tei­li­gung eines wei­te­ren 18-jäh­ri­gen Man­nes erge­ben, für des­sen Woh­nung die Staats­an­walt­schaft einen Durch­su­chungs­be­schluss erwirk­te. Bei der am 04.02.2011 durch­ge­führ­ten Woh­nungs­durch­su­chung konn­te eine grö­ße­re Geld­sum­me in einer für Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten zu erwar­ten­den Stücke­lung fest­ge­stellt wer­den, deren Her­kunft der Beschul­dig­te nicht plau­si­bel erklä­ren konn­te. Auf­grund des sich aus den bis­he­ri­gen Fest­stel­lun­gen erge­ben­den drin­gen­den Tat­ver­dachts einer Betei­li­gung an den Rohr­bom­ben­an­schlä­gen vom 21.01.2011 wur­de der Beschul­dig­te dar­auf­hin vor­läu­fig fest­ge­nom­men und am 05.02.2011 dem Haft­rich­ter geführt. Im Rah­men sei­ner Ver­neh­mun­gen gestand der Beschul­dig­te an den Rohr­bom­ben­an­schlä­gen in Grim­ma und Rie­sa betei­ligt gewe­sen zu sein. Der Haft­be­fehl gegen den Beschul­dig­ten wur­de gegen stren­ge Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt.

Auf­grund von wei­te­ren Ermitt­lun­gen erga­ben sich Hin­wei­se auf den Auf­ent-halt des seit dem 03.02.2011 zur Fahn­dung und Fest­nah­me aus­ge­schrie­be­nen Beschul­dig­ten in Mün­chen. Mit Unter­stüt­zung von Beam­ten des Lan­des­kri­mi­nal­amts Bay­ern und des Poli­zei­prä­si­di­ums Mün­chen gelang es am 04.02.2011 den Beschul­dig­ten in Mün­chen fest­zu­neh­men. In sei­ner Beglei­tung befand sich ein eben­falls 18-jäh­ri­ger Mann. Bei die­sem wur­de Bar­geld in grö­ße­rer Men­ge fest­ge­stellt, deren Her­kunft nicht plau­si­bel erklärt wer­den konn­te. Da der jun­ge Mann der Grup­pie­rung um die bereits bekann­ten Tat­ver­däch­ti­gen zuzu­ord­nen war, wur­de er auf­grund des nun­mehr bestehen­den drin­gen­den Tat­ver­dachts der Betei­li­gung an den Rohr­bom­ben­an­schlä­gen in Grim­ma und Rie­sa vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Bei­de Beschul­dig­ten wur­den dem Unter­su­chungs­rich­ter in Mün­chen vor­ge­führt und befin­den sich seit dem 05.02.2011 in Unter­su­chungs­haft. Durch einen der bei­den Beschul­dig­ten wur­de ein Geständ­nis abge­legt und ein­ge­räumt, dass er an den Rohr­bom­ben­an­schlä­gen in Grim­ma und Rie­sa betei­ligt gewe­sen sei.

Die Ermitt­lun­gen erga­ben schließ­lich Hin­wei­se auf die Tat­be­tei­li­gung eines vier­ten Man­nes. Der 20-jäh­ri­ge Beschul­dig­te wur­de am heu­ti­gen Tag auf Grund eines durch die Staat­an­walt­schaft Leip­zig erwirk­ten Haft­be­fehls fest­ge­nom­men und des­sen Woh­nung durch­sucht. Die poli­zei­li­chen Maß­nah­men zu die­sem Beschul­dig­ten sind noch nicht abgeschlossen.

Staats­an­walt­schaft und Poli­zei prü­fen der­zeit kon­kre­te Hin­wei­se, wonach die Beschul­dig­ten mög­li­cher­wei­se für wei­te­re Rohr­bom­ben­an­schlä­ge auf Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten der Deut­schen Bahn AG u.a. in Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Bran­den­burg und Bay­ern (wir berich­te­ten) in Fra­ge kommen.

Das Straf­ge­setz­buch sieht für die Straf­tat des Her­bei­füh­rens einer Spreng­stoff­ex­plo­si­on eine Frei­heits­stra­fe von min­de­stens einem Jahr und bis zu fünf­zehn Jah­ren als Straf­rah­men vor. Da alle Beschul­dig­ten Her­an­wach­sen-de sind wird für jeden zu prü­fen sein, ob auf ihn das Jugend­straf­recht oder das Erwach­se­nen­straf­recht Anwen­dung fin­det. Bei Anwen­dung von Jugend­straf­recht kann im Höchst­maß eine Jugend­stra­fe von bis zu zehn Jah­ren ver­hängt werden.

Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.