Auf­wands­ent­schä­di­gung für Volks­zäh­lung: Rent­ner auf­ge­passt – Hin­zu­ver­dienst­gren­zen beachten!

Am 09. Mai 2011 star­tet bun­des­weit die Volks­zäh­lung. In Bay­ern wer­den etwa eine Mil­li­on Men­schen von rund 16.000 Inter­view­ern befragt. Die Inter­view­er erhal­ten für die­se ehren­amt­li­che Tätig­keit eine Auf­wands­ent­schä­di­gung. Über­steigt die Auf­wands­ent­schä­di­gung den maß­geb­li­chen Steu­er­frei­be­trag, ist der über­stei­gen­de Betrag steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men und unter Umstän­den auf die Ren­te anzurechnen.

Ren­ten­emp­fän­ger soll­ten sich daher vor­ab über die Hin­zu­ver­dienst­mög­lich­kei­ten neben dem Ren­ten­be­zug infor­mie­ren, so die Regio­nal­trä­ger der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Bayern.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Hin­zu­ver­dienst bei Ren­te erhält man am kosten­lo­sen Ser­vice­te­le­fon unter 0800 1000 480 88 und ganz indi­vi­du­ell und eben­falls kosten­los bei einer Bera­tung in allen Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len der Deut­schen Rentenversicherung.