Erpres­ser­trio schei­tert an taf­fer 87-Jährigen

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­kens und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Anfang Janu­ar ver­such­te ein Erpres­ser­trio bei einer älte­ren Dame in der Bür­ger­reu­ther Stra­ße in Bay­reuth an Geld zu gelan­gen, was jedoch an der Cou­ra­ge der Rent­ne­rin schei­ter­te. Ein Täter sitzt nun­mehr in Unter­su­chungs­haft, ein zwei­ter wur­de bis zu sei­ner Ver­hand­lung auf Antrag der Staats­an­walt­schaft in einer Jugend­hil­fe­ein­rich­tung untergebracht.

Unter einem Vor­wand ver­schaff­ten sich die Gano­ven im Alter von 15, 16 und 19 Jah­ren Zugang zur Woh­nung der betag­ten Dame. „Wir brau­chen Geld“ for­der­te einer der Erpres­ser und ziel­te mit einer Schuss­waf­fe auf die Oma. Taff war deren Reak­ti­on. Nach­dem sie kurz und bün­dig ant­wor­te­te: „Ich auch!“, schlug sie dem ver­dutz­ten Täter die Waf­fe aus der Hand. Ent­waff­net flüch­te­ten die Räu­ber unver­rich­te­ter Dinge.

Anzei­ge hat­te die Dame nicht erstat­tet. Erfah­ren hat die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth von die­ser Tat erst über Umwege.

Das Trio rück­te durch meh­re­re Ein­brü­che in Gar­ten­häu­ser in den Fokus der Bay­reu­ther Poli­zei. Die­se Ermitt­lun­gen führ­ten nun zum Ver­bre­chen von Anfang Janu­ar. Die Gang­ster ver­mu­te­ten eine grö­ße­re Geld­sum­me und fass­ten den per­fi­den Plan, die 87-Jäh­ri­ge in ihrer Woh­nung zu überfallen.

Die Waf­fe konn­te bis­lang nicht auf­ge­fun­den werden.

Durch eine inten­si­ve Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Jugend­kon­takt­be­am­ten der Bay­reu­ther Poli­zei, dem Fach­kom­mis­sa­ri­at der Bay­reu­ther Kri­po und der Staats­an­walt­schaft konn­te auch eine Viel­zahl wei­te­rer Straf­ta­ten, meist Dieb­stäh­le und klei­ne Ein­brü­che, im Stadt­ge­biet von Bay­reuth aus den letz­ten Wochen den bei­den Haupt­tä­tern zuge­ord­net werden.

Der jün­ge­re der bei­den Haupt­tä­ter, ein 16-Jäh­ri­ger aus dem Land­kreis, wur­de zur Ver­mei­dung der Unter­su­chungs­haft in eine Jugend­hil­fe­ein­rich­tung verbracht.

Das Gesetz stellt bei Min­der­jäh­ri­gen stren­ge­re Anfor­de­run­gen an die Anord­nung von Unter­su­chungs­haft, als bei Erwach­se­nen. Des­halb muss vor­ran­gig geprüft wer­den, ob deren Zwecke- die Ver­mei­dung wei­te­rer Straf­ta­ten oder die Ver­hin­de­rung der Flucht – durch das mil­de­re Mit­tel der sta­tio­nä­ren Unter­brin­gung erreicht wer­den kann. Dies wur­de im vor­lie­gen­den Fall von Staats­an­walt­schaft und Ermitt­lungs­rich­ter bejaht, was dem Jugend­li­chen die Chan­ce eröff­net, bereits vor einer Haupt­ver­hand­lung mit der „Auf­ar­bei­tung“ sei­ner zahl­rei­chen Straf­ta­ten zu beginnen.

Der­ar­ti­ge Ein­rich­tun­gen zur U‑Haft-Ver­mei­dung wer­den von Trä­gern der Jugend­hil­fe betrie­ben. In Bay­ern gibt es ledig­lich zwei die­ser Ein­rich­tun­gen. Die Jugend­li­chen wer­den dort inten­siv­päd­ago­gisch betreut und durch ein strin­gen­tes Tages­pro­gramm auf die Zeit nach ihrer Ent­las­sung vor­be­rei­tet. Eine geschlos­se­ne Unter­brin­gung bei aku­ter Flucht­ge­fahr ist zuläs­sig. Dem Erzie­hungs­ge­dan­ken des Jugend­ge­richts­ge­set­zes soll so Rech­nung getra­gen wer­den. Hält sich der Jugend­li­che nicht an die Vor­ga­ben der Ein­rich­tung kann der Unter­brin­gungs­be­fehl in einen Haft­be­fehl umge­wan­delt wer­den. Die Unter­su­chungs­haft wird dann in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt verbüßt.