Erpressertrio scheitert an taffer 87-Jährigen

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfrankens und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

Anfang Januar versuchte ein Erpressertrio bei einer älteren Dame in der Bürgerreuther Straße in Bayreuth an Geld zu gelangen, was jedoch an der Courage der Rentnerin scheiterte. Ein Täter sitzt nunmehr in Untersuchungshaft, ein zweiter wurde bis zu seiner Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht.

Unter einem Vorwand verschafften sich die Ganoven im Alter von 15, 16 und 19 Jahren Zugang zur Wohnung der betagten Dame. „Wir brauchen Geld“ forderte einer der Erpresser und zielte mit einer Schusswaffe auf die Oma. Taff war deren Reaktion. Nachdem sie kurz und bündig antwortete: „Ich auch!“, schlug sie dem verdutzten Täter die Waffe aus der Hand. Entwaffnet flüchteten die Räuber unverrichteter Dinge.

Anzeige hatte die Dame nicht erstattet. Erfahren hat die Kriminalpolizei Bayreuth von dieser Tat erst über Umwege.

Das Trio rückte durch mehrere Einbrüche in Gartenhäuser in den Fokus der Bayreuther Polizei. Diese Ermittlungen führten nun zum Verbrechen von Anfang Januar. Die Gangster vermuteten eine größere Geldsumme und fassten den perfiden Plan, die 87-Jährige in ihrer Wohnung zu überfallen.

Die Waffe konnte bislang nicht aufgefunden werden.

Durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Jugendkontaktbeamten der Bayreuther Polizei, dem Fachkommissariat der Bayreuther Kripo und der Staatsanwaltschaft konnte auch eine Vielzahl weiterer Straftaten, meist Diebstähle und kleine Einbrüche, im Stadtgebiet von Bayreuth aus den letzten Wochen den beiden Haupttätern zugeordnet werden.

Der jüngere der beiden Haupttäter, ein 16-Jähriger aus dem Landkreis, wurde zur Vermeidung der Untersuchungshaft in eine Jugendhilfeeinrichtung verbracht.

Das Gesetz stellt bei Minderjährigen strengere Anforderungen an die Anordnung von Untersuchungshaft, als bei Erwachsenen. Deshalb muss vorrangig geprüft werden, ob deren Zwecke- die Vermeidung weiterer Straftaten oder die Verhinderung der Flucht – durch das mildere Mittel der stationären Unterbringung erreicht werden kann. Dies wurde im vorliegenden Fall von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter bejaht, was dem Jugendlichen die Chance eröffnet, bereits vor einer Hauptverhandlung mit der „Aufarbeitung“ seiner zahlreichen Straftaten zu beginnen.

Derartige Einrichtungen zur U-Haft-Vermeidung werden von Trägern der Jugendhilfe betrieben. In Bayern gibt es lediglich zwei dieser Einrichtungen. Die Jugendlichen werden dort intensivpädagogisch betreut und durch ein stringentes Tagesprogramm auf die Zeit nach ihrer Entlassung vorbereitet. Eine geschlossene Unterbringung bei akuter Fluchtgefahr ist zulässig. Dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes soll so Rechnung getragen werden. Hält sich der Jugendliche nicht an die Vorgaben der Einrichtung kann der Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umgewandelt werden. Die Untersuchungshaft wird dann in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt.