Haus­arzt­zen­trier­te Ver­sor­gung muss wei­ter gestärkt werden

Die AOK Bay­ern ist unver­än­dert zu Ver­hand­lun­gen über neue Haus­arzt­ver­trä­ge bereit. „Im Inter­es­se unse­rer Ver­si­cher­ten sind wir fest davon über­zeugt, dass die haus­arzt­zen­trier­te Ver­sor­gung wei­ter gestärkt wer­den muss“, so Herr Direk­tor Peter Weber von der AOK-Direk­ti­on Bam­berg. Des­halb stre­be die AOK den zügi­gen Abschluss ent­spre­chen­der Ver­trä­ge an. Die haus­arzt­zen­trier­te Ver­sor­gung bezeich­ne­te der Direk­tor als einen Grund­pfei­ler der ärzt­li­chen Ver­sor­gung in Bay­ern. Pati­en­ten sol­len dadurch eine qua­li­ta­tiv bes­se­re und durch die Lot­sen­funk­ti­on des Haus­arz­tes wirk­sa­me­re Behand­lung erhalten.

Die mei­sten Kran­ken­kas­sen in Bay­ern hat­ten im Dezem­ber wie die AOK Bay­ern die bestehen­den Haus­arzt­ver­trä­ge gekün­digt. Anlass für die Kün­di­gung des Ver­trags war der rechts­wid­ri­ge Auf­ruf des BHÄV zum eben­falls rechts­wid­ri­gen gemein­sa­men System­aus­stieg der Haus­ärz­te. In Sachen AOK-Haus­arzt­ver­trag hat das Sozi­al­ge­richt Mün­chen den Antrag des Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­ban­des (BHÄV) auf einst­wei­li­gen Rechts­schutz zurück­ge­wie­sen. Dies bedeu­tet, dass die frist­lo­se Kün­di­gung des Ver­trags durch die AOK Bay­ern im Dezem­ber wirk­sam ist. Bei der größ­ten Kran­ken­kas­se im Frei­staat arbei­ten die Exper­ten jetzt an einem Kon­zept für neue Hausarztverträge.