Stimm­kreis­re­form für Bezirks­tags­prä­si­dent Denz­ler nicht zwingend

Mini­ster­prä­si­dent Horst See­ho­fer soll die Not­wen­dig­keit einer wahl­kreis­über­grei­fen­den Stimm­kreis­re­form noch­mals auf ihre zwin­gen­de ver­fas­sungs­recht­li­che Not­wen­dig­keit über­prü­fen. Dar­um bit­tet Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Gün­ther Denz­ler in einem Schrei­ben an den Mini­ster­prä­si­den­ten. See­ho­fer sol­le sich dafür ver­wen­den, dass die Anzahl der Stimm­krei­se in Ober­fran­ken nicht ver­än­dert wird.

Er kön­ne nicht erken­nen, dass die Stimm­kreis­re­form unver­meid­bar sei, so Denz­ler in dem Schrei­ben: „Die Abwei­chun­gen vom lan­des­wei­ten Durch­schnitt von 9,11 sind nicht so gra­vie­rend, dass eine Reform recht­lich zwin­gend wäre“, betont Denzler.

Der Grund­satz der glei­chen Wahl blie­be auch ohne die dis­ku­tier­te Stimm­kreis­re­form gewahrt.

Die Pro­ble­ma­tik des Unter­schrei­tens der Gren­ze von 25 % im Land­kreis Wun­sie­del könn­te durch eine gering­fü­gi­ge Ände­rung des Zuschnitts der Stimm­kreis­ein­tei­lung inner­halb Ober­fran­kens gelöst wer­den. So könn­te nicht nur die bis­he­ri­ge Anzahl der Stimm­krei­se in Ober­fran­ken erhal­ten wer­den, son­dern auch deren gewach­se­ne und bewähr­te Struktur.