Ober­frän­ki­sche MdBs Kram­me und Ernst­ber­ger schrei­ben an Innen­mi­ni­ster Herr­mann bezüg­lich Stimm­kreis­re­form in Oberfranken

Stimm­kreis­re­form in Bayern

Sehr geehr­ter Herr Staatsminister,

mit gro­ßem Ent­set­zen muss­ten wir den Vor­schlag des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums des Innern zur Kennt­nis neh­men, im Zuge einer Stimm­kreis­re­form die Anzahl der Stimm­krei­se in Ober­fran­ken zu ver­rin­gern. Ihr Haus schlägt vor, in Ober­fran­ken künf­tig nur noch acht statt bis­her neun Stimm­krei­se zuzu­las­sen. Die Stimm­krei­se Wun­sie­del im Fich­tel­ge­bir­ge und Kulm­bach sol­len dabei zu einem neu­en Stimm­kreis zusam­men­ge­fasst wer­den, der mit einen Kor­ri­dor durch den bis­he­ri­gen Stimm­kreis Bay­reuth ver­bun­den wer­den soll.

Begrün­det wird die­ser Vor­schlag mit dem Lan­des­wahl­ge­setz. In dem Vor­ent­wurf für einen Bericht der Staats­re­gie­rung über die Ver­än­de­rung der Ein­woh­ner­ah­len in den Wahl- und den Stimm­krei­sen nach Art. 5 Abs. 5 des Lan­des­wahl­ge­set­zes (Stand: Janu­ar 2011) heißt es: „Nach Art. 5 Abs. 2. Satz 3 LWG sind Abwei­chun­gen der Ein­woh­ner­zahl eines Stimm­krei­ses von über 25% vom Wahl­kreis­durch­schnitt gene­rell nicht zuge­las­sen. Abwei­chun­gen über 15%, aber unter von 25% sol­len ver­mie­den wer­den, sind aber in begrün­de­ten Fäl­len zuläs­sig.“ (Sei­te 5)

Dies ist die gül­ti­ge Rechts­la­ge. Betrach­tet man jedoch die dar­aus fol­gen­de Berech­nung und Begrün­dung, die Ihr Haus im Fall des Wahl­krei­ses Ober­fran­ken anstellt, wird eine feh­ler­haf­te Argu­men­ta­ti­on deutlich.

Der Tabel­le 7 auf Sei­te 19 des Vor­ent­wurfs ist zu ent­neh­men, dass der Stimm­kreis Wun­sie­del im Fich­tel­ge­bir­ge, bezo­gen auf die Anzahl deut­scher Ein­woh­ner am 30.6.2010 und unter der Vor­aus­set­zung der Bei­be­hal­tung von neun Stimm­krei­sen, der­zeit eine Abwei­chung vom Wahl­kreis­durch­schnitt von 16% auf­weist. Es besteht dem­nach laut LWG nicht gene­rell die Not­wen­dig­keit, am Sta­tus Quo etwas zu ändern. Der bis­he­ri­ge Zuschnitt der Stimm­krei­se in Ober­fran­ken und ihre Anzahl könn­ten laut LWG bei­be­hal­ten wer­den, ein zwin­gen­der Ände­rungs­be­darf besteht nicht.

Das eigent­lich Absur­de ist jedoch, dass erst durch eine Redu­zie­rung der ober­frän­ki­schen Stimm­krei­se von neun auf acht der Stimm­kreis Wun­sie­del im Fich­tel­ge­bir­ge von der gesetz­li­chen Vor­ga­be um mehr als 25% abwei­chen wür­de. Die Begrün­dung für eine Redu­zie­rung der Stimm­krei­se ergibt sich also erst durch die Redu­zie­rung der­sel­ben. Die Begrün­dung folgt hier der Ver­än­de­rung und nicht umge­kehrt. Die­se Argu­men­ta­ti­on ist im höch­sten Maße feh­ler­haft und folgt einer fal­schen Logik. Sie ist des­halb rechts­wid­rig und strikt abzulehnen.

Uns drängt sich viel­mehr der Ein­druck auf, dass hier – mit einer bei genaue­rem Hin­se­hen hane­bü­che­nen Argu­men­ta­ti­on – der Ver­such unter­nom­men wird, mit der Brech­stan­ge dem Wahl­kreis Ober­fran­ken zu schwä­chen. Dass dafür an ande­rer, „pro­mi­nen­ter“ Stel­le im Frei­staat (Ingol­stadt) ein wei­te­rer Stimm­kreis ent­ste­hen soll, macht jede wei­te­re Argu­men­ta­ti­on unse­rer­seits über­flüs­sig. Wir appel­lie­ren viel­mehr an Sie, den Vor­ent­wurf zu über­ar­bei­ten, die dar­in ent­hal­te­ne Argu­men­ta­ti­on bezüg­lich Ober­fran­ken zu berich­ti­gen und den Zuschnitt der Stimm­krei­se in Ober­fran­ken bei­zu­be­hal­ten. Ein Blick auf die oben genann­te Tabel­le und die rich­ti­ge Inter­pre­ta­ti­on der dar­in ent­hal­te­nen Zah­len wür­de dafür genügen.

Mit freund­li­chen Grüßen

Petra Ernst­ber­ger, MdB Anet­te Kram­me, MdB