Agrar­um­welt­pro­gram­me: Jetzt Anträ­ge stellen

Ab Mon­tag (17. Janu­ar) kön­nen die baye­ri­schen Land­wir­te ihre Anträ­ge für das Kul­tur­land­schafts­pro­gramm (KULAP) und das Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm (VNP) im Zeit­raum 2011 bis 2015 stel­len. Dar­auf hat das Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Die For­mu­la­re dazu gibt es an den Ämtern für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten. Die Antrags­frist endet am 28. Februar.

Der fünf­jäh­ri­ge Ver­pflich­tungs­zeit­raum beginnt mit dem 1. Janu­ar 2011. Land­wir­te, die am VNP inter­es­siert sind, kön­nen sich wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch die Unte­ren Natur­schutz­be­hör­den an den Land­rats­äm­tern fach­lich bera­ten las­sen. Dort wer­den anhand von Bewer­tungs­blät­tern die natur­schutz­fach­li­chen Bewirt­schaf­tungs­auf­la­gen fest­ge­legt. Die­se Bewer­tungs­blät­ter sind bei der Antrag­stel­lung am Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten vorzulegen.

Im KULAP kön­nen ins­ge­samt elf Maß­nah­men bean­tragt wer­den, die aus agrar- und umwelt­po­li­ti­schen Grün­den, für den Grün­land­er­halt, den Was­ser­schutz und die Ero­si­ons­ver­mei­dung wich­tig sind. Für eini­ge Maß­nah­men gel­ten nied­ri­ge­re Prä­mi­en­sät­ze als bis­her, weil die EU-Kom­mis­si­on eine Anpas­sung ver­langt. Detail­in­for­ma­tio­nen dazu gibt es bei den ört­lich zustän­di­gen Ämtern bzw. im Inter­net unter www​.land​wirt​schaft​.bay​ern​.de . Die Bewil­li­gung neu­er Maß­nah­men steht – wie bereits in der Ver­gan­gen­heit – unter dem Vor­be­halt der Mit­tel­be­reit­stel­lung durch EU, Bund und Frei­staat. Des­halb kann nicht garan­tiert wer­den, dass die Prä­mi­en wäh­rend des gesam­ten fünf­jäh­ri­gen Ver­pflich­tungs­zeit­raums unver­än­dert blei­ben. Das Mini­ste­ri­um weist zudem dar­auf hin, dass der Ver­pflich­tungs­zeit­raum zwei Jah­re in die neue EU-För­der­pe­ri­ode nach 2013 reicht, deren Aus­ge­stal­tung der­zeit noch nicht abseh­bar ist. Die Bewil­li­gung der letz­ten bei­den Ver­pflich­tungs­jah­re 2014 und 2015 steht des­halb unter dem Vor­be­halt einer Anschluss­ge­neh­mi­gung durch die EU.