Mit Sicher­heit ins neue Jahr: Las­sen Sie es kra­chen, aber richtig!

Mit einer aus­ge­las­se­nen Stim­mung wer­den zahl­rei­che Fei­ern­de auch heu­er das neue Jahr begrü­ßen. Jedoch enden Sil­ve­ster­par­tys nicht immer fol­gen­los, wenn durch unsach­ge­mä­ßen Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern Sachen beschä­digt oder sogar Men­schen ver­letzt wer­den. Beim Abbren­nen von Feu­er­wer­ken soll­ten Sie des­halb eini­ge Regeln beach­ten, damit Sie sicher ins Jahr 2011 wechseln.

Soge­nann­te Klein­feu­er­wer­ke (pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Klas­se II), wie Rake­ten, Böl­ler, Luftheu­ler und Fon­tä­nen dür­fen aus­schließ­lich im Zeit­raum vom 29. bis 31. Dezem­ber (Mitt­woch bis Frei­tag) und nur an Erwach­se­ne ver­kauft werden.

Ein Abbren­nen die­ser Klein­feu­er­wer­ke ist nur an Sil­ve­ster und am Neu­jahrs­tag erlaubt, nicht aber von Min­der­jäh­ri­gen und nicht in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alten­hei­men. Wer noch kei­ne 18 Jah­re alt ist, muss sich auf Kleinst­feu­er­wer­ke wie Wun­der­ker­zen, Knall­erb­sen und Par­ty­ar­ti­kel beschrän­ken. Die­se Gegen­stän­de dür­fen auch an jün­ge­re Per­so­nen aus­ge­ge­ben und ganz­jäh­rig gezün­det werden.

Ohne BAM kein Bum!

Beson­de­re Vor­sicht ist gebo­ten, wenn pyro­tech­ni­sche Arti­kel aus dem Aus­land, ins­be­son­de­re aus Ost­eu­ro­pa, impor­tier­ten wer­den! Art, Men­ge und Ener­gie des Schwarz­pul­vers sowie die Taug­lich­keit der Zün­der ent­spre­chen häu­fig nicht den deut­schen Sicher­heits­be­stim­mun­gen. Die Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM-) stellt die­sen ille­ga­len Kra­chern in der Regel kei­ne Zulas­sung aus, da sie im wahr­sten Sin­ne des Wor­tes „brand­ge­fähr­lich“ sind und nicht sel­ten zu Unfäl­len mit schwe­ren Ver­let­zun­gen füh­ren. Wer sol­che Arti­kel nach Deutsch­land ein­führt oder besitzt, macht sich nach dem Spreng­stoff­ge­setz straf­bar. Die ober­frän­ki­sche Poli­zei wird des­halb beson­ders in den Tagen vor Sil­ve­ster ihre Kon­trol­len auf der­ar­ti­ge Feu­er­werks­kör­per fokussieren.

Wie gefähr­lich der unsach­ge­mä­ße Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ist, zeig­te ein jüng­ster Unfall von Mit­te Dezem­ber (14.12.2010), als sich ein 40-Jäh­ri­ger in Selb beim Ent­zün­den eines selbst­ge­ba­stel­ten Böl­lers der­ma­ßen schwer an der Hand ver­letz­te, dass er sofort im Kli­ni­kum ope­riert wer­den musste.

Damit Sie unbe­scha­det ins neue Jahr kom­men, rät Ihnen Ihre ober­frän­ki­sche Poli­zei zu einem umsich­ti­gen Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Ver­wen­den Sie nur Feu­er­werks­ar­ti­kel mit einer BAM-Kennzeichnung
  • Beach­ten Sie zwin­gend die Gebrauchsanweisung
  • Bewah­ren Sie Feu­er­werks­kör­per sicher vor Kin­dern auf
  • Füh­ren Sie kei­ne pyro­tech­ni­schen Arti­kel in den Taschen Ihrer Klei­dung mit
  • Schie­ßen Sie kei­ne Böl­ler oder Rake­ten in Men­schen­men­gen oder auf Gebäude
  • Wenn bereits gezün­de­te Sil­ve­st­er­kra­cher ver­sa­gen, dann las­sen Sie die­se lie­gen und zün­den sie die „Blind­gän­ger“ kei­nes­falls erneut an
  • Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eige­nes Feuerwerk