MdB Sil­ber­horn: „Feu­er­wehr­füh­rer­schein ab 2011 bis 7,5 t“

Der soge­nann­te „Feu­er­wehr­füh­rer­schein“ soll 2011 für Fahr­zeu­ge bis zu 7,5 t gel­ten. Wie der CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Tho­mas Sil­ber­horn mit­teilt, soll das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz im Früh­jahr ent­spre­chend geän­dert werden.

Bis­lang dür­fen Mit­glie­der der Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren, der aner­kann­ten Ret­tungs­dien­ste und der tech­ni­schen Hilfs­dien­ste Ein­satz­fahr­zeu­ge bis zu einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von 4,75 t mit einer Fahr­erlaub­nis der Klas­se B füh­ren. Erst im Som­mer 2009 war die Gren­ze von 3,5 auf 4,75 t her­auf­ge­setzt wor­den. „Das ist zwar eine Erleich­te­rung, aber nicht aus­rei­chend gewe­sen, wie mir die Rück­mel­dun­gen aus vie­len Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­dien­sten bestä­ti­gen“, so Sil­ber­horn. Mehr sei damals jedoch nicht erreich­bar gewesen.

Nach dem Regie­rungs­wech­sel habe sich die CSU-Lan­des­grup­pe im Bun­des­tag daher erneut des The­mas ange­nom­men. Die Neu­re­ge­lung soll nun für alle Ein­hei­ten des Kata­stro­phen­schut­zes gel­ten. Vor­aus­set­zung für die Fahr­be­rech­ti­gung sei, dass die Inha­ber seit min­de­stens zwei Jah­ren eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis der Klas­se B besit­zen, für das Füh­ren von Ein­satz­fahr­zeu­gen bis zu 7,5 t aus­ge­bil­det wor­den sind und ihre Befä­hi­gung in einer prak­ti­schen Prü­fung nach­ge­wie­sen haben.

MdB Sil­ber­horn wer­tet die­se Geset­zes­in­itia­ti­ve als einen „Durch­bruch für die vie­len Ehren­amt­li­chen“. Ihr Dienst bei den Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren, aner­kann­ten Ret­tungs­dien­sten, tech­ni­schen Hilfs­dien­sten und son­sti­gen Ein­hei­ten des Kata­stro­phen­schut­zes wer­de spür­bar erleichtert.