MdB Kram­me: Bund hält an Ost-Orts­um­ge­hung Forch­heim fest

Das Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um hält an der Ost­tan­gen­te der Orts­um­ge­hung Forch­heim wei­ter­hin fest. Der ver­kehr­li­che Bedarf für das Pro­jekt sei gege­ben. Das geht aus der Ant­wort des Par­la­men­ta­ri­schen Staats­se­kre­tärs Dr. Andre­as Scheu­er (CDU) auf eine Anfra­ge der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Anet­te Kram­me (SPD) her­vor. Über den Rea­li­sie­rungs­zeit­punkt und damit die Finan­zie­rung der Orts­um­ge­hung gebe es jedoch noch kei­ne nähe­ren Infor­ma­tio­nen. „Wann der Aus­bau in den näch­sten Jah­ren ver­wirk­licht wer­den kann, wird nach Vor­lie­gen eines bestands­kräf­ti­gen Bau­rechts­be­schlus­ses zu erör­tern sein. Prio­ri­tät liegt zunächst auf der Ver­wirk­li­chung der im Bedarfs­plan im Vor­dring­li­chen Bedarf ein­ge­stuf­ten Pro­jek­te“, heißt es aus dem Verkehrsministerium.

Die Ost-Orts­um­ge­hung Forch­heim ist im Bedarfs­plan für die Bun­des­fern­stra­ßen als Maß­nah­me des Wei­te­ren Bedarfs mit Pla­nungs­recht sowie mit beson­de­rem natur­schutz­fach­li­chen Pla­nungs­auf­trag ein­ge­stuft. Zur Tras­sen­fin­dung hat die baye­ri­sche Stra­ßen­bau­ver­wal­tung einen FFH-Ver­träg­lich­keits­prü­fung in Auf­trag gege­ben. Laut Ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um sol­len Ende die­ses Jah­res die Ergeb­nis­se vor­lie­gen. Gegen­wär­tig erfolgt die Erar­bei­tung von Tras­sen­va­ri­an­ten, die im Anschluss mit den Natur­schutz­be­hör­den und Gemein­den dis­ku­tiert und bewer­tet wer­den sollen.