Schnee­bruch im Forst, Glatt­eis am Hof

LBG Fran­ken und Ober­bay­ern rät: Beson­de­re Vor­sicht bei der Holz­auf­ar­bei­tung im Wald! Wege und Betriebs­stät­ten räu­men und streuen!

Die extre­men Schnee­fäl­le – beglei­tet von Tau­wet­ter und über­frie­ren­der Näs­se – sor­gen nicht nur auf den Stra­ßen für anhal­ten­des Cha­os; auch Wald­be­sit­zer ste­hen jetzt vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen, bei­spiels­wei­se wenn umge­stürz­te Bäu­me besei­tigt oder aber Brenn­holz gemacht wer­den soll. Gene­rell rät die Land- und Forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern: Wer nicht unbe­dingt in den Wald muss, soll­te bes­se­res Wet­ter abwar­ten! Durch die Schnee­last und die win­ter­li­chen Stür­me besteht extre­me Gefahr von her­ab­stür­zen­den Ästen und auch das Auf­ar­bei­ten von unter Span­nung ste­hen­dem Holz ist sehr gefähr­lich und nur für Pro­fis mit dem geeig­ne­ten Gerät zulässig.

Ein­mal mehr gilt auch hier: Maschi­nen­ein­satz geht vor der motor­ma­nu­el­len Auf­ar­bei­tung! Das ist nicht nur wirt­schaft­li­cher, son­dern vor allem auch siche­rer. Beauf­tra­gen Sie Forst­pro­fis mit die­ser gefähr­li­chen Tätig­keit – die­se ver­fü­gen über geeig­ne­te Maschi­nen wie Har­ve­ster, Seil­win­den und die nöti­ge Rou­ti­ne und Erfah­rung. Eine Liste fin­den Sie in unse­rer Daten­bank forst­wirt­schaft­li­che Dienst­lei­ster unter www​.fob​.lsv​.de

Gehen Sie doch selbst in den Wald, dann nur mit der kom­plet­ten Schutz­aus­rü­stung und dem pas­sen­den Gerät. Lie­gen­de Stäm­me, die unter Span­nung ste­hen, dür­fen nur mit der rich­ti­gen Schnitt­tech­nik ein­ge­schnit­ten wer­den! Druck­sei­te und Zug­sei­te unbe­dingt beach­ten! Bei Sei­ten­span­nung immer auf der Druck­sei­te des Hol­zes ste­hen. Droht der Stamm auf­zu­plat­zen oder auf­zu­rei­ßen, dann emp­fiehlt sich beim Fäll­schnitt die Hal­te­band-Tech­nik. Räu­men Sie vor­her die Zufahrts­we­ge, damit im Fal­le eines Unfalls die Ret­tungs­wä­gen durch­kom­men. Arbei­ten Sie nie allei­ne bzw. hal­ten Sie geeig­ne­te Not­ruf­sy­ste­me vor. Infor­mie­ren Sie im Unglücks­fall am besten zusätz­lich noch Feu­er­wehr oder Berg­wacht, um eine schnel­le Ret­tung sicherzustellen.

Dächer nicht betreten!

Noch ein Wort zu ver­schnei­ten Dächern: Gera­de jetzt, wo die Schnee­last auf die Dächer drückt, dür­fen Dächer nicht betre­ten wer­den! Nicht nur wegen der Gefahr des Abstur­zes seit­lich oder an der Trau­fe son­dern auch wegen Durch­bre­chens durch die Dach­flä­che bei nicht begeh­ba­ren Flä­chen, wie zum Bei­spiel Ober­lich­ter. Die­se sind unter Schnee nicht mehr erkenn­bar. Um bei­spiels­wei­se die Solar­an­la­gen vom Schnee und Eis zu befrei­en, müs­sen Hub­ar­beits­büh­nen oder ähn­li­che siche­re Arbeits­plät­ze wie tele­s­ko­pier­ba­re Arbeits­ge­rä­te ein­ge­setzt wer­den. Soll­te wirk­lich das Dach aus wel­chen Grün­den auch immer bestie­gen wer­den müs­sen, so ist dies nur unter Zuhil­fe­nah­me geeig­ne­ter Siche­rungs­mit­tel oder Per­so­nen­ab­sturz­si­che­run­gen, die an trag­fä­hi­gen Anschlag­punk­ten befe­stigt sind, zulässig.

Betriebs­flä­chen räu­men und streuen!

Schnell kön­nen sau­be­re Wege bei Eis und Schnee zur Rutsch­bahn wer­den. Über­le­gen Sie, wel­che Wege auf Ihrem Hof wann und wie häu­fig benutzt wer­den, wel­che Wege zuerst schnee­frei sein müs­sen und wer sie benut­zen soll. Auf land­wirt­schaft­li­chen Anwe­sen müs­sen die benutz­ten Betriebs­we­ge und Hof­flä­chen vor Arbeits­be­ginn geräumt und gestreut wer­den – vor allem auch die Milch­sam­mel­stel­le! So ver­mei­den Sie das Risi­ko schwe­rer Unfall­fol­gen – bis hin zu Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und dau­er­haf­ten Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen, zum Bei­spiel nach Ober­schen­kel­hals­brü­chen und Schul­ter-/Hand­ver­letz­tun­gen.

Ver­wen­den Sie geeig­ne­tes Streu­ma­te­ri­al, bei­spiels­wei­se Splitt. Ver­ges­sen Sie nicht das Nachs­treu­en bei Tau­wet­ter. Die Ver­wen­dung von Streu­salz macht übri­gens nur dann Sinn, wenn Sie nach dem Antau­en erneut räu­men, damit der Matsch nicht wie­der anfriert. Räu­men Sie den Schnee auf den Betriebs­we­gen jedes Mal voll­stän­dig weg! Ver­mei­den Sie das Fest­fah­ren, denn hier ent­ste­hen spä­ter Eis­plat­ten! Beden­ken Sie auch, dass aus­ge­brach­tes Streu­ma­te­ri­al häu­fig auf glat­ten ver­ei­sten Wegen bei­sei­te gefah­ren wird, schlecht haf­tet oder bei Tau­wet­ter im Unter­grund versinkt.

Gehen Sie bei einer Gefahr von glat­tem oder rut­schi­gem Unter­grund bewusst und pas­sen Sie ihr Geh­tem­po den Wit­te­rungs- und Boden­ver­hält­nis­sen an. Gutes Schuh­werk mit einer rutsch­fe­sten Pro­fil­soh­le ist die „hal­be Mie­te“. Wich­tig ist, dass Sie einen siche­ren Halt dar­in haben. Im Fach­han­del gibt es außer­dem Spikes, die Sie bei Bedarf an die Soh­len schnal­len können.

Ein paar Minu­ten Räu­men und Streu­en bringt ein Maxi­mum an Sicher­heit für die gan­ze Fami­lie. Übri­gens: Kom­men Sie Ihrer Ver­pflich­tung zum Räu­men nicht nach, kann das im Extrem­fall haf­tungs­recht­li­che Fol­gen haben.

Wei­te­re Informationen

Falt­blät­ter, Bro­schü­ren und Tipps zur Wald­ar­beit fin­den Sie in unse­rem Inter­net­auf­tritt unter www​.fob​.lsv​.de (im Bereich Prä­ven­ti­on / Unfall­ver­hü­tung). Fra­gen Sie auch Ihre LBG-Sicher­heits­be­ra­ter! Sie errei­chen uns unter 0921 / 603 ‑345 (Bay­reuth).