Frist für Rie­ster­spa­rer: Bis 31. Dezem­ber 2010 müs­sen Zula­gen für 2008 bean­tragt werden

Rie­ster-Spa­rer auf­ge­passt: Noch bis zum 31. Dezem­ber 2010 kön­nen die Zula­gen für das Jahr 2008 bean­tragt wer­den. Wer die­se Frist ver­säumt, ver­schenkt bares Geld. Der Anspruch auf die staat­li­che För­de­rung ver­fällt nach zwei Jah­ren. Dar­auf wei­sen die Regio­nal­trä­ger der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­reuth hin.
Den Zula­gen­an­trag bekom­men die Spa­rer vom Anbie­ter des Rie­ster­ver­trags zuge­schickt. Per­sön­li­che Anga­ben müs­sen, wenn nötig, ergänzt wer­den. Der Anbie­ter lei­tet den Antrag anschlie­ßend an die Zen­tra­le Zula­gen­stel­le für Alters­ver­mö­gen (ZfA) weiter.

Grund­sätz­lich muss die Zula­ge jedes Jahr bean­tragt wer­den. Es geht aber auch ein­fa­cher: Spa­rer kön­nen beim Anbie­ter einen Dau­er­zu­la­gen-Antrag stel­len. Die För­de­rung wird dann dem Rie­ster-Ver­trag auto­ma­tisch gut­ge­schrie­ben. Um von der Rie­ster-För­de­rung in vol­lem Umfang zu pro­fi­tie­ren, muss der Rie­ster-Spa­rer in jedem Bei­trags­jahr prü­fen, ob sich sei­ne Daten zum vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr geän­dert haben und es dem Ver­trags­an­bie­ter sei­ner Rie­ster­ren­te mit­tei­len. Dies ist zum Bei­spiel der Fall, wenn man ein Kind bekom­men oder sich das Ein­kom­men geän­dert hat.

Auch wer bis­her nicht „rie­stert“, kann sich noch alle Vor­tei­le an Zula­gen und Steu­er­erspar­nis­sen sichern. Vor­aus­ge­setzt er schließt bis Jah­res­en­de einen Ver­trag ab und zahlt sei­nen Spar­an­teil ein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Rie­ster-Ren­te, wie die Höhe der Zula­gen oder den not­wen­di­gen Betrag des Eigen­an­teils, erhält man bei allen Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung oder am kosten­lo­sen Ser­vice­te­le­fon unter 0800 1000 480 88.

Eine Aus­füll­hil­fe zum Zula­gen­an­trag fin­det man unter www​.ihre​-vor​sor​ge​.de in der Rubrik Alters­vor­sor­ge/Rie­ster-Ren­te.