MdB Schar­fen­berg zur Pfle­ge­ver­si­che­rung: „Exper­ten stüt­zen grü­ne Beden­ken gegen schwarz-gel­be Reformpläne“

Anläss­lich des gestern vor­ge­stell­ten Bar­mer-GEK-Pfle­ge­re­ports 2010 erklärt Eli­sa­beth Schar­fen­berg, ober­frän­ki­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Spre­che­rin für Pfle­ge- und Altenpolitik:

Die von Schwarz-Gelb geplan­te Kapi­tal­deckung in der Pfle­ge­ver­si­che­rung bringt nichts. So kurz und bün­dig kann man die Schluss­fol­ge­run­gen des Pfle­ge­re­ports 2010 von Bar­mer und GEK zusam­men­fas­sen. Das bestä­tigt unse­re Ableh­nung der unso­zia­len Plä­ne von Uni­on und FDP. Die Koali­ti­on will eine indi­vi­du­el­le Kapi­tal­deckung in der Pfle­ge ein­füh­ren. Das heißt, eine klei­ne Kopf­pau­scha­le, die jeder Arbeit­neh­mer unab­hän­gig vom Ein­kom­men zu zah­len hat. Es ist zu hof­fen, dass die Koali­ti­on ihre Plä­ne jetzt end­lich ad acta legt. Noch ist es nicht zu spät.

Zu den­ken geben soll­te auch der laut Pfle­ge­re­port zu erwar­ten­de Anstieg von Demenz­er­kran­kun­gen in der Zukunft. Das unter­streicht ein­mal mehr, wie wich­tig und vor­dring­lich die Reform des so genann­ten Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griffs ist. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung muss weg von ihrer rein kör­per­li­chen Ori­en­tie­rung. Die Bedürf­nis­se und der Grad der Selbst­stän­dig­keit Pfle­ge­be­dürf­ti­ger müs­sen voll­stän­dig erfasst und die Lei­stun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung ent­spre­chend aus­ge­stal­tet wer­den. Das muss par­al­lel zur Finanz­re­form geklärt wer­den. Es ist dop­pelt sinn­los, wenn Schwarz-Gelb die Kapi­tal­deckung beschließt, obwohl noch gar nicht klar ist, was eigent­lich finan­ziert wer­den soll. Aller­dings wür­de uns bei die­ser Regie­rung nichts mehr wundern.

Wir wol­len die Pfle­ge-Bür­ger­ver­si­che­rung. Die stei­gen­den Pfle­ge­ko­sten kön­nen nur soli­da­risch geschul­tert wer­den. Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len nach ihrer Lei­stungs­fä­hig­keit in die Bür­ger­ver­si­che­rung ein­zah­len. Und alle sol­len Anspruch auf die glei­chen Pfle­ge­lei­stun­gen haben. Des­halb ist die Zusam­men­le­gung der gesetz­li­chen und pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung nur fol­ge­rich­tig. Dar­über hin­aus brau­chen wir eine soli­da­ri­sche Demo­gra­fie­re­ser­ve, um die Spit­zen der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung abzu­fe­dern: Alle Ver­si­cher­ten zah­len einen zusätz­li­chen, ein­kom­mens­be­zo­ge­nen Bei­trag, der in einen gemein­sa­men Kapi­tal­stock fließt. Das ist Kapi­tal­deckung auf soli­da­ri­sche Art.