IHK senkt Bei­trä­ge: Umla­ge­satz seit 1999 halbiert

Die Voll­ver­samm­lung der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth, das „Par­la­ment der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft“, hat in ihrer jüng­sten Sit­zung den Haus­halt 2011 mit einem Volu­men von rund 10 Mio. Euro ver­ab­schie­det. Zudem hat sie eine Sen­kung des Umla­ge­sat­zes von 0,24 auf 0,20 Pro­zent beschlossen.

„Die Umla­ge­sen­kung ist ein kon­se­quen­ter Schritt“, so IHK-Prä­si­dent Dr. Wolf­gang Wag­ner. „Wir sehen es als unse­re Pflicht, die IHK-Orga­ni­sa­ti­on so straff und effi­zi­ent wie mög­lich zu hal­ten, und dazu gehört, dass wir unse­ren Mit­glieds­fir­men nicht mehr Geld abneh­men, als wir unbe­dingt zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben benö­ti­gen.“ Dass der Umla­ge­satz in die­sem Jahr gesenkt wer­den kann, sei auch Ergeb­nis des enga­gier­ten Ein­sat­zes von IHK-Geschäfts­füh­rung und Mit­ar­bei­tern. Es blei­be zen­tra­le Auf­ga­be der IHK, sich als Orga­ni­sa­ti­on stän­dig selbst zu über­prü­fen, um ein Höchst­maß an Effi­zi­enz sicherzustellen.

Umla­ge­satz seit 1999 halbiert

Der Umla­ge­satz, aus dem sich ein Teil des Bei­trags errech­net, wird für 2011 von 0,24 Pro­zent auf 0,20 Pro­zent des Gewinns gesenkt. Schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren war der Umla­ge­satz der IHK ste­tig gesenkt wor­den, seit 1999 hat er sich sogar halbiert.

Grund­sätz­lich sind alle zur IHK gehö­ren­den Gewer­be­trei­ben­den ver­pflich­tet, einen Bei­trag zu lei­sten, ent­we­der den Grund­bei­trag in Höhe von 54 Euro pro Jahr oder mehr, je nach Lei­stungs­kraft. Kleinst­ge­wer­be­trei­ben­de, deren Gewinn 5.200 Euro und deren Umsatz 52.000 Euro nicht über­steigt sowie Exi­stenz­grün­der, sind aber von jeder Zah­lung freigestellt.

„Vor allem beim The­ma Finan­zie­rung wird deut­lich, dass die IHK eine Soli­dar­ge­mein­schaft ist“, so IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Georg Schnel­le. „Gro­ße Unter­neh­men finan­zie­ren die Lei­stun­gen für vie­le klei­ne Unter­neh­men mit. Die Ange­bo­te der IHK, von Exi­stenz­grün­dungs­be­ra­tun­gen über Inno­va­ti­ons­för­de­rung bis zu Infor­ma­tio­nen über Steu­er- und Rechts­fra­gen, kön­nen von allen Unter­neh­men gleich­be­rech­tigt genutzt wer­den, unab­hän­gig von ihrer Grö­ße. Und die IHK setzt Zei­chen: wäh­rend ande­re über höhe­re Bei­trä­ge und Steu­ern nach­den­ken, set­zen wir auf eine Ent­la­stung unse­rer Mitglieder.“