„Vor­ur­tei­le waren gestern – heu­te gilt der 6. Altenbericht“

Eli­sa­beth Schar­fen­berg MdB, Spre­che­rin für Alten- und Pfle­ge­po­li­tik der Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen erklärt anläss­lich der Ver­öf­fent­li­chung des 6. Alten­be­richts des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend:

Noch immer fin­den sich alters­dis­kri­mi­nie­ren­de Rege­lun­gen und Vor­ur­tei­le in ver­schie­de­nen Berei­chen des all­täg­li­chen Lebens, gegen die wir uns weh­ren müs­sen. Dabei ist genau hin­se­hen ange­sagt. Um ein rea­li­sti­sches Alters­bild auf­zu­bau­en ist die Gesell­schaft und jeder Ein­zel­ne von uns gefor­dert die Sicht auf das Alter zu über­prü­fen. Die­se Bot­schaft des 6. Alten­be­richts zu „Alters­bil­der in der Gesell­schaft“ soll­te unser Han­deln in den näch­sten Jah­ren bestimmen.

Auch poli­ti­scher Hand­lungs­be­darf ist hier ange­zeigt. Wir dür­fen es nicht bei eini­gen schö­nen Reden und Öffent­lich­keits­kam­pa­gnen belas­sen. Wir müs­sen ler­nen zu ver­ste­hen, dass es das eine „Alter“ nicht gibt. Wir müs­sen Rück­sicht dar­auf neh­men, dass jeder und jede auf ganz indi­vi­du­el­le Wei­se die­se Lebens­pha­se gestal­tet. Die Mischung ist also ent­schei­dend. Schutz, wo Schutz gebraucht wird aber nicht bevor­mun­dend und überzogen.

Die Alten­be­richts­kom­mis­si­on hat in gewohn­ter Wei­se wie­der her­vor­ra­gen­de Arbeit gelei­stet und kla­re Emp­feh­lun­gen aus­ge­spro­chen. Nun gilt es die­se zu über­prü­fen und zu dis­ku­tie­ren. Die Fami­li­en­mi­ni­ste­rin Schrö­der nimmt das zum Anlass um zum Dia­log über den 6. Alten­be­richt auf­zu­ru­fen. Wir wer­den die­sem Auf­ruf nach­kom­men. Wir for­dern aber auch, dass die Emp­feh­lun­gen der Alten­be­richts­kom­mis­si­on berück­sich­tigt und umge­setzt wer­den. Das bezieht sich auf The­men wie das Ehren­amt, Bil­dung bis zur Pfle­ge. In Zei­ten des demo­gra­fi­schen Wan­dels muss die Gestal­tung des Alter(n)s Chef­sa­che wer­den. Es gilt Alters­bil­der an der Rea­li­tät aus­zu­rich­ten. Für uns Grü­ne ist ein dif­fe­ren­zier­tes Alters­bild Teil des neu­en grü­nen Gesellschaftsvertrags.