Zahnärztliche Versorgung für LKK-Versicherte auch im letzten Quartal ohne Abstriche

Die Land- und forstwirtschaftliche Krankenkasse Franken und Oberbayern informiert

„Puffertage“ – vielleicht haben Sie dieses Wort schon gehört oder gelesen? Wie so oft geht es dabei ums Geld, nämlich um die Honorare der Zahnärzte, und es besagt, dass Zahnärzte, in den letzten Wochen des Jahres bei Patienten einiger gesetzlicher Krankenkassen nur noch zahnerhaltende Maßnahmen durchführen. Im Klartext – Schmerzpatienten werden behandelt, alle anderen müssen warten. „Versicherte der Land- und forstwirtschaftlichen Krankenkasse Franken und Oberbayern (LKK) sind von dieser Regelung nicht betroffen!“ betont LKK-Vorstandsmitglied Reinhart Freiherr von Stockmar von Wangenheim.

LKK-Versicherte erhalten alle zahnärztlichen Leistungen gemäß der gesetzlichen Vorgabe wie zu jedem anderen Zeitpunkt im Jahr auch. Das heißt, sie haben Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen, aber auch auf Früherkennungsuntersuchungen, auf Individualprophylaxe, auf Zahnersatz, auf kieferorthopädische Maßnahmen sowie auf Leistungen im Zusammenhang mit Parodontologie. Und dies selbstverständlich auch in den letzten Wochen des Jahres“, so der alternierende LKK-Vorstandsvorsitzende weiter .

Sie haben Fragen zum Leistungsumfang der LKK im Bereich der zahnärztlichen Behandlung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Land- und forstwirtschaftlichen Krankenkasse Franken und Oberbayern helfen I hnen unter den Telefonnummern 0921/6030, 089/454 800 oder 0931/ 80040 gerne weiter.