Drei Autos ange­zün­det – Kulm­ba­cher hält Ein­satz­kräf­te in Atem

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Drei Fahr­zeu­ge setz­te am spä­ten Sonn­tag­abend ein 36-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher nach einem Fami­li­en­streit in Brand und hielt die Ein­satz­kräf­te in Atem. Poli­zi­sten nah­men den Brand­stif­ter nach einer groß­an­ge­leg­ten Fahn­dung bei Bay­reuth fest.

Zunächst brann­te kurz nach 21.15 Uhr der VW Golf eines 58-Jäh­ri­gen in der Lich­ten­fel­ser Stra­ße in Kulm­bach. Bei den Lösch­ar­bei­ten stell­te sich her­aus, dass der VW vor­sätz­lich ange­zün­det wor­den war. Der Ver­dacht rich­te­te sich gegen den Ex-Schwie­ger­sohn des Fahr­zeug­be­sit­zers, einem 36-jäh­ri­gen Kulm­ba­cher. Wäh­rend der Golf brann­te, flüch­te­te der Täter mit einem Opel mit Kulm­ba­cher Kenn­zei­chen. Rund 20 Minu­ten spä­ter mel­de­ten Zeu­gen eine ver­such­te Brand­stif­tung an einem gepark­ten Auto in Bay­reuth am Boden­see­ring. Hier hat­te der gesuch­te 36-Jäh­ri­ge ver­sucht, den Fiat sei­ner Ex-Frau anzu­zün­den. Dies schei­ter­te jedoch und der Täter flüch­te­te wieder.

Im Rah­men einer Groß­fahn­dung, unter Ein­bin­dung eines Poli­zei­hub­schrau­bers, ent­deck­ten die Poli­zi­sten gegen 22 Uhr den lich­ter­loh bren­nen­den Opel des Flüch­ten­den im Bereich Lain­eck in Bay­reuth. Der Mann hat­te sein Fahr­zeug dort abge­stellt und in Brand gesteckt. Anschlie­ßend flüch­te­te er zu Fuß. Eine Zivil­strei­fe spür­te den 36-Jäh­ri­gen kur­ze Zeit spä­ter am nahe­ge­le­ge­nen Oschen­berg auf und nahm ihn wider­stands­los fest. Womög­lich lie­gen die Beweg­grün­de für die Straf­ta­ten im fami­liä­ren Bereich.

Nach der Fest­nah­me nah­men Beam­te des zustän­di­gen Fach­kom­mis­sa­ri­ats der Kri­po und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth die Ermitt­lun­gen auf. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging heu­te gegen den Beschul­dig­ten Haft­be­fehl wegen vor­sätz­li­cher Brand­stif­tung (Kulm­bach) in Tat­ein­heit mit ver­such­ter Brand­stif­tung (Boden­see­ring, Bay­reuth). Das Anzün­den des eige­nen Pkw (Lain­eck) ist kei­ne Straf­tat, da § 306 StGB nur die Inbrand­set­zung frem­der Sachen mit Frei­heits­stra­fe von einem bis zu zehn Jah­ren unter Stra­fe stellt.

Der Beschul­dig­te befin­det sich in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt in Untersuchungshaft.