Drei Autos angezündet – Kulmbacher hält Einsatzkräfte in Atem

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

Drei Fahrzeuge setzte am späten Sonntagabend ein 36-jähriger Kulmbacher nach einem Familienstreit in Brand und hielt die Einsatzkräfte in Atem. Polizisten nahmen den Brandstifter nach einer großangelegten Fahndung bei Bayreuth fest.

Zunächst brannte kurz nach 21.15 Uhr der VW Golf eines 58-Jährigen in der Lichtenfelser Straße in Kulmbach. Bei den Löscharbeiten stellte sich heraus, dass der VW vorsätzlich angezündet worden war. Der Verdacht richtete sich gegen den Ex-Schwiegersohn des Fahrzeugbesitzers, einem 36-jährigen Kulmbacher. Während der Golf brannte, flüchtete der Täter mit einem Opel mit Kulmbacher Kennzeichen. Rund 20 Minuten später meldeten Zeugen eine versuchte Brandstiftung an einem geparkten Auto in Bayreuth am Bodenseering. Hier hatte der gesuchte 36-Jährige versucht, den Fiat seiner Ex-Frau anzuzünden. Dies scheiterte jedoch und der Täter flüchtete wieder.

Im Rahmen einer Großfahndung, unter Einbindung eines Polizeihubschraubers, entdeckten die Polizisten gegen 22 Uhr den lichterloh brennenden Opel des Flüchtenden im Bereich Laineck in Bayreuth. Der Mann hatte sein Fahrzeug dort abgestellt und in Brand gesteckt. Anschließend flüchtete er zu Fuß. Eine Zivilstreife spürte den 36-Jährigen kurze Zeit später am nahegelegenen Oschenberg auf und nahm ihn widerstandslos fest. Womöglich liegen die Beweggründe für die Straftaten im familiären Bereich.

Nach der Festnahme nahmen Beamte des zuständigen Fachkommissariats der Kripo und der Staatsanwaltschaft Bayreuth die Ermittlungen auf. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging heute gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen vorsätzlicher Brandstiftung (Kulmbach) in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung (Bodenseering, Bayreuth). Das Anzünden des eigenen Pkw (Laineck) ist keine Straftat, da § 306 StGB nur die Inbrandsetzung fremder Sachen mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren unter Strafe stellt.

Der Beschuldigte befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.