Land­kreis Forch­heim: Stra­ßen­samm­lung von Gar­ten­ab­fäl­len im Herbst 2010 startet

Ab näch­ster Woche fin­det in der Stadt und im Land­kreis Forch­heim als beson­de­re Ser­vice­lei­stung wie­der die Stra­ßen­samm­lung für Gar­ten­ab­fäl­le aus Haus­hal­ten statt. Die Samm­lung wird im Auf­trag des Land­krei­ses Forch­heim in bewähr­ter Wei­se wie­der von der Fir­ma Veo­lia durch­ge­führt. Die Hin­wei­se und genau­en Ter­mi­ne für die ein­zel­nen Berei­che und Ort­schaf­ten wur­den im Abfall­ka­len­der 2010 (Sei­te 59 – 61) sowie in den amt­li­chen Mit­tei­lungs­blät­tern der Gemein­den bekannt gege­ben; die Ter­mi­ne ste­hen auch im Inter­net: www​.land​kreis​-forch​heim​.de – Bür­ger­ser­vice Abfallwirtschaft.

Um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf der Samm­lung gewähr­lei­sten zu kön­nen, soll­ten die Bür­ger der Stadt und des Land­krei­ses Forch­heim unbe­dingt fol­gen­de Punk­te beachten:

Die Gar­ten­ab­fäl­le wer­den von Hand ver­la­den; des­halb bit­te hand­lich (mit Schnur) bün­deln, Län­ge max. 1,50 m, Bün­del­ge­wicht max. 25 kg, Ast­stär­ke bis ca. 10 cm.

Lose Laub­hau­fen und unge­bün­del­te pflanz­li­che Klein­tei­le wer­den nicht mit­ge­nom­men. Loses Mate­ri­al (z. B. Laub) kann jedoch in Eimern und Säcken bereit­ge­stellt werden;

Säcke bit­te nicht zubin­den. Zur ein­fa­che­ren und schnel­le­ren Ent­lee­rung wer­den die Säcke meist auf­ge­schnit­ten. Die ent­leer­ten (Kunststoff-)Säcke wer­den zurück­ge­las­sen und sind von den Bür­gern, die ihre Gar­ten­ab­fäl­le dar­in bereit­ge­stellt haben, wie­der weg­zu­räu­men und ord­nungs­ge­mäß zu entsorgen.

Im Rah­men der Samm­lung wer­den nur haus­halts­üb­li­che Men­gen, max. 3 m³ Grün­gut mitgenommen.

Die Gar­ten­ab­fäl­le müs­sen am Abhol­tag ab 6.00 Uhr an der Stra­ße bereit lie­gen, wo anson­sten die Müll­ton­nen zur Lee­rung bereit­ge­stellt wer­den. Liegt das Mate­ri­al nicht recht­zei­tig bereit, besteht kein Anspruch auf Abho­lung. Sack­gas­sen kön­nen nur befah­ren wer­den, wenn die Durch­fahrt nicht durch par­ken­de Autos behin­dert wird und eine Wen­de­mög­lich­keit für gro­ße Ent­sor­gungs­fahr­zeu­ge besteht. Falls die Stra­ße am Abfuhr­tag wegen einer Bau­stel­le oder aus ande­ren Grün­den nicht befah­ren wer­den kann, sind die Gar­ten­ab­fäl­le an die näch­ste befahr­ba­re Stra­ße vorzubringen.

Wich­tig: Alle Stra­ßen wer­den nur ein­mal befahren.

Nicht mit­ge­nom­men wer­den unge­bün­del­tes Mate­ri­al sowie Blu­men­er­de, Fall­obst, Wur­zel­stöcke und Groß­men­gen von Rodungs­maß­nah­men oder aus der Landwirtschaft.

Im Übri­gen bit­tet die Abfall­be­ra­tung um Ver­ständ­nis dafür, dass es bei der Samm­lung zu gering­fü­gi­gen Ver­un­rei­ni­gun­gen der Stra­ßen und Geh­we­ge kom­men kann. Lei­der lässt es sich nicht gänz­lich ver­mei­den, dass Blät­ter oder Ast­tei­le beim Ver­la­den zurückbleiben.

Für wei­te­re Fra­gen und Aus­künf­te steht die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses Forch­heim ger­ne zur Ver­fü­gung, Tel. 09191 / 86–6101.