Kosten­rück­erstat­tung für die Schü­ler­be­för­de­rung – Abga­be­frist 31.10.2010 beachten!

Das Land­rats­amt Forch­heim macht auf den bevor­ste­hen­den Antrags­schluss für Anträ­ge zur Fahrt­ko­sten­er­stat­tung von Schü­lern ab der 11. Klas­se und Berufs­schü­ler (mit Teil­zeit- bzw. Block­un­ter­richt) auf­merk­sam, denen zusätz­li­che Kosten für die Fahrt zur Berufs­schu­le ent­ste­hen. Sie erhal­ten auf Antrag nach­träg­lich die Fahrt­ko­sten dann erstat­tet wenn die nächst­ge­le­ge­ne (kosten­mä­ßig gün­stig­ste) Schu­le besucht wird und die Kosten eine Fami­li­en­be­la­stungs­gren­ze von 395 € im Schul­jahr 2009/2010 übersteigen.

Die Erstat­tung erfolgt nur in Höhe der Kosten der gün­stig­sten Fahr­kar­ten. Die vol­len Fahrt­ko­sten wer­den ersetzt, wenn ein Unter­halts­lei­sten­der für drei oder mehr Kin­der Kin­der­geld nach dem Bun­des­kin­der­geld­ge­setz bezieht oder die Fami­lie Anspruch auf Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt oder auf Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­geld hat. Ent­spre­chen­de Nach­wei­se sind mit dem Antrag beim Land­rats­amt Forch­heim – Fach­be­reich ÖPNV – einzureichen.

Erstat­tungs­an­trä­ge für das Schul­jahr 2009/2010 müs­sen bis spä­te­stens 31.10.2010 beim Land­rats­amt ein­ge­gan­gen sein.

Die Benut­zung eines pri­va­ten Kraft­fahr­zeu­ges ist am Beginn des Schul­jah­res beim Land­rats­amt Forch­heim zu bean­tra­gen. Kosten­er­stat­tungs­an­trä­ge für Fahr­ten mit dem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug müs­sen eben­falls bis spä­te­stens 31.10.2010 beim Land­rats­amt Forch­heim vor­lie­gen. Das For­mu­lar „Antrag auf Fahrt­ko­sten­er­stat­tung bei Benut­zung eines pri­va­ten Kraft­fahr­zeu­ges“ kann über das Inter­net unter www​.land​kreis​-forch​heim​.de/ Bürgerservice/​ÖPNV, Schülerbeförderung/​For­mu­la­re der Schü­ler­be­för­de­rung abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Aus­künf­te gibt es im Land­rats­amt unter Tel. 09191/ 86–1405, ‑1407 oder ‑1409.