6. Bay­reu­ther Forum für Wirt­schaft- und Medienrecht

„Kin­der­por­no-Sper­ren, Netz­po­li­zei oder was?“

„Wer Jugend­me­di­en­schutz allein mit dem Straf­recht oder staat­li­cher Kon­trol­le betrei­ben will, kann auch ver­su­chen, einen Wald­brand mit der Was­ser­spritz­pi­sto­le zu bekämp­fen“, meint der Bay­reu­ther Straf­recht­ler Pro­fes­sor Dr. Niko­laus Bosch. „Außer­dem endet staat­li­che Kon­trol­le meist an der Staats­gren­ze. Das Inter­net ist aber gren­zen­los“, ergänzt Pro­fes­sor Dr. Ste­fan Leib­le, Vize­prä­si­dent der Uni­ver­si­tät Bay­reuth und Direk­tor der For­schungs­stel­le für Wirt­schaft und Medi­en­recht: „Es bedarf daher neu­er, krea­ti­ver Ideen, um das Pro­blem an der Wur­zel anzupacken.“

Die Fra­ge, wel­che Bedeu­tung der „Jugend­me­di­en­schutz im Infor­ma­ti­ons­zeit­al­ter“ hat, wird Gegen­stand des 6. Bay­reu­ther Forums für Wirt­schaft- und Medi­en­recht sein. Das am 5. und 6. Novem­ber auf dem Cam­pus der Uni­ver­si­tät Bay­reuth statt­fin­den­de Forum der For­schungs­stel­le für Wirt­schaft und Medi­en­recht packt ein hei­ßes Eisen an. Im Lau­fe der zwei­tä­gi­gen Kon­fe­renz wer­den Exper­ten auch die Fra­ge auf­wer­fen, ob Sper­ren tat­säch­lich ein pro­ba­tes Mit­tel gegen Kin­der­por­no­gra­phie im Inter­net sind.

Eine, die die­se Fra­ge mit einem ent­schie­de­nen „Ja“ beant­wor­tet, ist Ste­pha­nie Frei­frau von und zu Gut­ten­berg, Prä­si­den­tin des Ver­eins „Inno­cence in Dan­ger“. Sie wird bei einer öffent­li­chen Podi­ums­dis­kus­si­on am 5. Novem­ber unter ande­rem mit dem Bun­des­vor­sit­zen­den der Pira­ten­par­tei, Jens Sei­pen­busch, über das The­ma „Jugend­me­di­en­schutz im Inter­net – Kin­der­por­no-Sper­ren, Netz­po­li­zei oder was?“ spre­chen. Die Pira­ten­par­tei hat­te die For­de­rung nach Sper­ren im Inter­net mit der Begrün­dung in Zwei­fel gezo­gen, es rei­che nicht aus, den Zugang und Zugriff auf sol­che Inhal­te zu erschwe­ren. Statt­des­sen sol­le von vorn­her­ein ver­hin­dert wer­den, dass Inhal­te die­ser Art erstellt und dann auch noch ver­öf­fent­licht oder wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin Sabi­ne Leu­theu­sser-Schnar­ren­ber­ger lei­tet die Tagung mit ihrem Gedan­ken zum Jugend­me­di­en­schutz im Infor­ma­ti­ons­zeit­al­ter ein.

Leib­le und sein Kol­le­ge Bosch haben für das bevor­ste­hen­de Bay­reu­ther Forum ein Pro­gramm zusam­men­ge­stellt, das das kom­ple­xe The­ma „Jugend­me­di­en­schutz im Infor­ma­ti­ons­zeit­al­ter“ aus unter­schied­lich­sten Blick­win­keln beleuch­tet. So wird aus medi­en­wis­sen­schaft­li­cher Sicht erör­tert, war­um gera­de das Ver­bo­te­ne so anzieht und grund­sätz­lich die Fra­ge auf­ge­wor­fen, ob sich Medi­en­ver­hal­ten mit Geset­zen steu­ern lässt. Die unter­schied­li­chen Kon­zep­te der frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le der Mul­ti­me­dia-Dienst­an­bie­ter und des staat­li­chen Jugend­me­di­en­schut­zes wer­den auf den Prüf­stand gestellt. Eben­so wird die Rol­le des Straf­rechts auf dem Gebiet des Jugend­me­di­en­schut­zes kri­tisch hin­ter­fragt, etwa bei der Ein­be­zie­hung des Sex­ting in das Ver­bot der Ver­brei­tung jugend­por­no­gra­phi­scher Schrif­ten. Als eine der effek­tiv­sten Mit­tel des Jugend­me­di­en­schut­zes soll sich die geschlos­se­ne Benut­zer­grup­pe erwie­sen haben, so dass auch deren recht­li­che Gren­zen zu erör­tern sind. Die Schluss­be­trach­tung der Ver­an­stal­tung ist schließ­lich der Funk­ti­on des Jugend­me­di­en­schut­zes bei Online­spie­len gewidmet.

Das gesam­te Pro­gramm ist im Inter­net unter http://​fwmr​.uni​-bay​reuth​.de/ nach­zu­le­sen. Dort sind auch Anmel­dun­gen möglich.