Gefahr am Bahn­über­gang – Sehen-Hören-Warten

Immer wie­der kommt es an Bahn­über­gän­gen zu schwe­ren Unfäl­len, bei denen Men­schen getö­tet oder schwer ver­letzt wer­den. Vie­le Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­ken­nen die töd­li­che Gefahr beim leicht­sin­ni­gen Über­que­ren der Schie­nen. Allein im Jahr 2009 regi­strier­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei sie­ben Unfäl­le an Bahn­über­gän­gen, wobei ein Mensch getö­tet und acht Per­so­nen ver­letzt wur­den. Der dabei ent­stan­de­ne Sach­scha­den erreich­te knapp 400.000 Euro.

Poli­zei warnt vor töd­li­chem Leichtsinn

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt des­halb sowohl Fahr­zeug­füh­rer, als auch Fuß­gän­ger, vor dem ver­hee­ren­den Leicht­sinn. Bei rotem Warn­licht oder bei geschlos­se­ner oder sich sen­ken­der Schran­ke darf der Bahn­über­gang in kei­nem Fall über­quert wer­den! Die Geschwin­dig­keit eines her­an­na­hen­den Zuges wird mei­stens unter­schätzt. Auf­grund sei­ner gro­ßen Mas­se benö­tigt ein Zug, trotz Not­brem­sung, einen wesent­lich län­ge­ren Brems­weg als ein Stra­ßen­fahr­zeug. Für den Lok­füh­rer ist ein Zusam­men­stoß mit einem Hin­der­nis auf den Glei­sen in der Regel unvermeidbar.

700 Euro Buß­geld und Fahrverbot

Durch ein kon­se­quen­tes Ein­schrei­ten bei Ver­stö­ßen an Bahn­über­gän­gen, will die Ober­frän­ki­sche Poli­zei die Ver­kehrs­teil­neh­mer gezielt auf die Gefah­ren hin­wei­sen. Erfor­der­li­chen­falls wer­den die Poli­zi­sten auch ein Buß­geld erhe­ben, denn bereits die Miss­ach­tung der War­te­pflicht kostet 10 Euro. Im schlimm­sten Fall sind für Auto- und Motor­rad­fah­rer beim Über­que­ren eines Bahn­über­gan­ges, trotz geschlos­se­ner Schran­ke, 700 Euro fäl­lig und ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sowie vier Punk­te in der Flens­bur­ger Ver­kehrs­sün­der­da­tei die Fol­ge. Auch Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer müs­sen bei Ver­stö­ßen mit bis zu 350 Euro Buß­geld und vier Punk­ten tief in die Tasche grei­fen. Bei zusätz­li­cher Gefähr­dung Ande­rer wer­den Regel­bre­cher, dar­über hin­aus, wegen Gefähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr ange­zeigt und müs­sen sich dann vor Gericht verantworten.

Rich­ti­ges Ver­hal­ten an Bahnübergängen

„Sehen – Hören – War­ten“, mit die­sen Stich­wör­tern will Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei die wich­tig­sten Ver­hal­tens­re­geln am Bahn­über­gang an die Hand geben:

  • Sei­en Sie an Bahn­über­gän­gen immer auf­merk­sam! Sobald ein Zug erkannt wird oder die tech­ni­schen Siche­rungs­ele­men­te den Bahn­über­gang sper­ren, dür­fen die Glei­se kei­nes­falls mehr betre­ten oder befah­ren werden.
  • Fah­ren Sie nicht an ein­ge­schal­te­ten Licht­zei­chen, Blink­lich­tern oder abge­senk­ten Halb­schran­ken vor­bei, auch wenn Sie län­ge­re Zeit war­ten müs­sen. Dies ist nicht nur lebens­ge­fähr­lich, son­dern kann auch emp­find­li­che Geld­bu­ßen bis zum Ver­lust des Füh­rer­scheins nach sich zie­hen, auch dann, wenn kein Unfall passiert.
  • Im Bereich eines Bahn­über­gan­ges ist nur eine mäßi­ge Geschwin­dig­keit erlaubt. Beach­ten Sie unbe­dingt die Verkehrszeichen.Überholen Sie nicht im Bereich eines Bahnüberganges.
  • Ver­su­chen Sie nie, noch schnell vor dem her­an­na­hen­den Schie­nen­fahr­zeug die Glei­se zu überqueren.
  • Dre­hen Sie ins­be­son­de­re an Bahn­über­gän­gen, die nur mit Andre­as­kreu­zen gesi­chert sind, das Radio lei­se, damit Sie das Warn­si­gnal des Zuges bes­ser hören kön­nen. Unter­bre­chen Sie ablen­ken­de Gesprä­che und tele­fo­nie­ren Sie nicht.
  • Fah­ren Sie nicht auf einen Bahn­über­gang, wenn sich der Ver­kehr vor Ihnen staut.
  • Als Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer dür­fen Sie nie außer­halb eines gesi­cher­ten Bahn­über­gan­ges die Bahn­strecke überqueren.