Gefahr am Bahnübergang – Sehen-Hören-Warten

Immer wieder kommt es an Bahnübergängen zu schweren Unfällen, bei denen Menschen getötet oder schwer verletzt werden. Viele Verkehrsteilnehmer verkennen die tödliche Gefahr beim leichtsinnigen Überqueren der Schienen. Allein im Jahr 2009 registrierte die Oberfränkische Polizei sieben Unfälle an Bahnübergängen, wobei ein Mensch getötet und acht Personen verletzt wurden. Der dabei entstandene Sachschaden erreichte knapp 400.000 Euro.

Polizei warnt vor tödlichem Leichtsinn

Die Oberfränkische Polizei warnt deshalb sowohl Fahrzeugführer, als auch Fußgänger, vor dem verheerenden Leichtsinn. Bei rotem Warnlicht oder bei geschlossener oder sich senkender Schranke darf der Bahnübergang in keinem Fall überquert werden! Die Geschwindigkeit eines herannahenden Zuges wird meistens unterschätzt. Aufgrund seiner großen Masse benötigt ein Zug, trotz Notbremsung, einen wesentlich längeren Bremsweg als ein Straßenfahrzeug. Für den Lokführer ist ein Zusammenstoß mit einem Hindernis auf den Gleisen in der Regel unvermeidbar.

700 Euro Bußgeld und Fahrverbot

Durch ein konsequentes Einschreiten bei Verstößen an Bahnübergängen, will die Oberfränkische Polizei die Verkehrsteilnehmer gezielt auf die Gefahren hinweisen. Erforderlichenfalls werden die Polizisten auch ein Bußgeld erheben, denn bereits die Missachtung der Wartepflicht kostet 10 Euro. Im schlimmsten Fall sind für Auto- und Motorradfahrer beim Überqueren eines Bahnüberganges, trotz geschlossener Schranke, 700 Euro fällig und ein dreimonatiges Fahrverbot sowie vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei die Folge. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen bei Verstößen mit bis zu 350 Euro Bußgeld und vier Punkten tief in die Tasche greifen. Bei zusätzlicher Gefährdung Anderer werden Regelbrecher, darüber hinaus, wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr angezeigt und müssen sich dann vor Gericht verantworten.

Richtiges Verhalten an Bahnübergängen

„Sehen – Hören – Warten“, mit diesen Stichwörtern will Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei die wichtigsten Verhaltensregeln am Bahnübergang an die Hand geben:

  • Seien Sie an Bahnübergängen immer aufmerksam! Sobald ein Zug erkannt wird oder die technischen Sicherungselemente den Bahnübergang sperren, dürfen die Gleise keinesfalls mehr betreten oder befahren werden.
  • Fahren Sie nicht an eingeschalteten Lichtzeichen, Blinklichtern oder abgesenkten Halbschranken vorbei, auch wenn Sie längere Zeit warten müssen. Dies ist nicht nur lebensgefährlich, sondern kann auch empfindliche Geldbußen bis zum Verlust des Führerscheins nach sich ziehen, auch dann, wenn kein Unfall passiert.
  • Im Bereich eines Bahnüberganges ist nur eine mäßige Geschwindigkeit erlaubt. Beachten Sie unbedingt die Verkehrszeichen.Überholen Sie nicht im Bereich eines Bahnüberganges.
  • Versuchen Sie nie, noch schnell vor dem herannahenden Schienenfahrzeug die Gleise zu überqueren.
  • Drehen Sie insbesondere an Bahnübergängen, die nur mit Andreaskreuzen gesichert sind, das Radio leise, damit Sie das Warnsignal des Zuges besser hören können. Unterbrechen Sie ablenkende Gespräche und telefonieren Sie nicht.
  • Fahren Sie nicht auf einen Bahnübergang, wenn sich der Verkehr vor Ihnen staut.
  • Als Fußgänger oder Radfahrer dürfen Sie nie außerhalb eines gesicherten Bahnüberganges die Bahnstrecke überqueren.