Ober­frän­ki­sche SPD gegen Zusam­men­le­gung der Insolvenzgerichte

Bei der ober­frän­ki­schen SPD regt sich Kri­tik gegen die vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Justiz und Ver­brau­cher­schutz beab­sich­tig­te Redu­zie­rung der baye­ri­schen Insol­venz­ge­rich­te von 29 auf 8. „Einer­seits müss­ten dadurch Insol­venz­schuld­ner und ‑gläu­bi­ger zur Wahr­neh­mung not­wen­di­ger Anhö­run­gen oder zur Teil­nah­me an Gläu­bi­ger­ver­samm­lun­gen wei­te Anfahr­ten in Kauf neh­men, ande­rer­seits wür­den dadurch erneut Arbeits­plät­ze bei Gericht und Anwalts­kanz­lei­en ver­lo­ren gehen“, erklärt die Bezirks­vor­sit­zen­de Anet­te Kramme.

Die ober­frän­ki­sche SPD tei­le die Ein­schät­zung des Ver­ban­des Baye­ri­scher Rechts­pfle­ger, wonach eine Kon­zen­tra­ti­on der Insol­venz­ge­rich­te aus­nahms­los über­re­gio­nal täti­gen Groß­kanz­lei­en zugu­te käme. „Die Insol­venz­ver­wal­ter vor Ort hät­ten dann das Nach­se­hen und qua­li­fi­zier­te Arbeits­plät­ze wür­den erneut in ande­re Regio­nen abwan­dern“, so Kram­me weiter.

Es mache kei­nen Sinn, nun die Stand­or­te gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len. „Wir hof­fen dar­auf, dass unse­re ober­frän­ki­schen Insol­venz­ge­rich­te in Gän­ze erhal­ten blei­ben. Dafür wer­den sich unse­re Man­dats­trä­ger in Bay­ern stark machen“, ver­spricht die Abgeordnete.