Licht an beim Fahrradfahren!

Die Tage wer­den immer kür­zer und die dunk­le Jah­res­zeit steht vor der Tür. Gera­de für Rad­fah­rer ist jetzt beson­de­re Vor­sicht gebo­ten. Dunk­le Klei­dung und feh­len­de Beleuch­tung am Fahr­rad sind oft der Grund dafür, dass Rad­fah­rer von ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern nur schlecht wahr­ge­nom­men wer­den. Das Land­rats­amt Bam­berg und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land wei­sen daher dar­auf hin, dass eine Fahr­rad­be­leuch­tung und Reflek­to­ren nicht nur Pflicht sind, son­dern (über-)lebenswichtig!

Allein mit einem Licht ist es jedoch noch nicht getan. Am hin­te­ren Teil des Rades sind ein roter Reflek­tor und Schluss­leuch­te mit Rück­strah­ler Pflicht. Vorn müs­sen ein wei­ßer Front­re­flek­tor und Schein­wer­fer ange­bracht sein. Die­se Reflek­to­ren dür­fen auch in den Schein­wer­fer oder die Rück­leuch­te inte­griert sein. An die Peda­le gehö­ren zwei nach vor­ne und hin­ten gerich­te­te gel­be Reflek­to­ren. Zwei gel­be Reflek­to­ren an den Spei­chen oder ein reflek­tie­ren­der Ring auf bei­den Sei­ten des Fahr­rad­rei­fens machen das Rad verkehrssicher.

Die vor­ge­schrie­be­ne Beleuch­tung muss nach wie vor mit einem Dyna­mo betrie­ben wer­den. Bat­te­rie­be­leuch­tun­gen, die getrennt ein­ge­schal­tet wer­den, dür­fen zusätz­lich benutzt werden.

Bes­ser als die her­kömm­li­chen Glüh­bir­nen sind moder­ne Halo­gen­strah­ler. Die­se strah­len dop­pelt so hell. Älte­re Model­le kön­nen auch nach­ge­rü­stet wer­den. Der Strah­ler soll­te einen Bereich von etwa 10 bis 15 Metern ausleuchten.

Wer den­noch ohne Licht mit dem Fahr­rad unter­wegs ist, muss mit Buß­gel­dern rech­nen: Ohne Licht am Fahr­rad und ohne kon­kre­te Gefähr­dung – 10 Euro sowie ohne Licht mit Gefähr­dung ande­rer – 20 Euro. Kommt es wegen der man­gel­haf­ten Aus­rü­stung zu einem Ver­kehrs­un­fall, kann der Ver­si­che­rer die Lei­stun­gen kürzen.

Emp­feh­lens­wert ist zudem die Benut­zung eines Fahr­rad­helms, der bei einem Sturz schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen ver­hin­dern kann.