“Pfer­de­ge­schir­re“, Kor­deln und Fahr­rad­hel­me: Töd­li­che Fal­len auf Spielplätzen

Baye­ri­scher Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rungs­ver­band und Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se warnen

Der töd­li­che Unfall eines Mäd­chens in Bay­ern, das mit einem Spiel-Pfer­de­ge­schirr an einem Spiel­platz­ge­rät hän­gen geblie­ben ist, zeigt, wie gefähr­lich es sein kann, wenn „Pfer­de­ge­schir­re“, Jacken mit Kor­deln, Schlüs­sel­bän­der oder lan­ge Schals auf dem Spiel­platz getra­gen wer­den. Auch der Fahr­rad­helm ist für die Kin­der auf dem Spiel­platz wegen der Stran­gu­la­ti­ons­ge­fahr gefähr­lich und soll­te beim Toben und vor allem auf Spiel­plät­zen unbe­dingt abge­legt wer­den, war­nen der Baye­ri­sche Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rungs­ver­band (Bay­er. GUVV) und die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se (Bay­er. LUK).

Die Spiel-Pfer­de­ge­schir­re sind bei vie­len Kin­dern beliebt. Sie soll­ten aber nur unter direk­ter Auf­sicht eines Erwach­se­nen ver­wen­det wer­den und sind wegen der Stran­gu­la­ti­ons­ge­fahr tabu beim Spie­len an der Rut­sche oder ande­ren Spiel­platz­ge­rä­ten. Bereits beim Kauf soll­ten die Eltern, Erzie­he­rin­nen und Erzie­her und Lehr­kräf­te dar­auf ach­ten, dass das Spiel­zeug mit so genann­ten Soll­bruch­stel­len ver­se­hen ist. Das kön­nen zum Bei­spiel Klett­ver­schlüs­se an ver­schie­de­nen Stel­len sein, die sich öff­nen, wenn das Geschirr hän­gen bleibt. Die­se Klett­ver­schlüs­se kön­nen auch nach­träg­lich selbst ein­ge­näht werden.

Auch der Fahr­rad­helm ist am Spiel­platz gefähr­lich. „Ein Helm schützt beim Rad­fah­ren oder Inline­ska­ten den Kopf und oft auch das Leben“, betont Elmar Lede­rer, Geschäfts­füh­rer von Bay­er. GUVV / Bay­er. LUK. „Bleibt er jedoch beim Spie­len in einem Klet­ter­netz oder beim Klet­tern in Bäu­men hän­gen, drückt der fest­ge­schnall­te Kinn­rie­men auf den Hals. Das Gewicht des Kin­des zieht es nach unten und der Rie­men schnürt ihm dann die Luft ab. Dies kann im Extrem­fall zum Tode des Kin­des füh­ren.“ Zwar sind die Maschen von Klet­ter­net­zen, Win­kel und Öff­nun­gen von Spiel­platz­ge­rä­ten nach Sicher­heits­kri­te­ri­en genormt, aber ein Fahr­rad­helm ist dabei nicht berück­sich­tigt. Des­halb der drin­gen­de Appell an Eltern, ihre Kin­der vor dem Spie­len und Klet­tern mit Fahr­rad­hel­men zu warnen.

Zur Infor­ma­ti­on haben der Bay­er. GUVV/​die Bay­er. LUK ein Falt­blatt her­aus­ge­ge­ben. Außer­dem wur­de für War­nun­gen an Klet­ter­ge­rü­sten ein Hin­weis­schild erstellt. Bei­des kann unter www​.bay​er​guvv​.de im Inter­net her­un­ter­ge­la­den werden.

Der Bay­er. GUVV und die Bay­er. LUK sind die Trä­ger der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Bay­ern mit Aus­nah­me der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen. Die über 466.000 Kin­der­gar­ten­kin­der in Bay­ern sind hier bei Unfäl­len ver­si­chert. Dies gilt auch auf dem Weg zur Krip­pe, zum Kin­der­gar­ten und Hort sowie zurück. Eltern brau­chen hier­für kei­ne eige­nen Bei­trä­ge zu zah­len, die­se tra­gen allein die Kom­mu­nen bzw. der Frei­staat Bayern.