Qua­li­fi­zie­rungs­kurs für Tages­müt­ter und ‑väter in Bamberg

Tages­pfle­ge ist seit vie­len Jah­ren eine bewähr­te Betreu­ungs­form für Kin­der. Sie kommt ins­be­son­de­re für Kin­der unter drei Jah­ren als Alter­na­ti­ve zur insti­tu­tio­nel­len Krip­pen­be­treu­ung in Betracht und bie­tet den Vor­teil einer indi­vi­du­el­len und fle­xi­blen Betreu­ung des Kin­des in einem Fami­li­en­ver­band. Aber auch ergän­zend zu Kin­der­gar­ten und Schu­le wird eine Tages­mut­ter ger­ne in Anspruch genom­men, da sie zeit­lich in der Regel fle­xi­bel reagie­ren kann. Müt­ter, die in den Beruf zurück­keh­ren wol­len, aber auch Allein­er­zie­hen­de, die den Lebens­un­ter­halt für sich und ihre Kin­der sichern müs­sen, sind in beson­de­rer Wei­se auf Tages­pfle­ge angewiesen.

Die Jugend­äm­ter von Stadt und Land­kreis Bam­berg bie­ten daher in Zusam­men­ar­beit mit dem Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en (SKF) ab dem 2. Okto­ber 2010 wie­der einen kosten­lo­sen Qua­li­fi­zie­rungs­kurs und für Frau­en und Män­ner an, die gern Tages­mut­ter bzw. Tages­va­ter wer­den möch­ten. Der Grund­kurs endet am 21. Dezem­ber 2010 mit einem Teilnehmerzertifikat.

Die Ter­mi­ne für den dar­auf fol­gen­den Auf­bau­kurs wer­den noch recht­zei­tig bekannt gegeben.

Mit dem Besuch des Kur­ses wird die wesent­lich­ste Vor­aus­set­zung für die gesetz­lich not­wen­di­ge Pfle­ge­er­laub­nis erfüllt. Eine Pfle­ge­er­laub­nis vom Jugend­amt wird benö­tigt, wenn ein oder meh­re­re Tages­kin­der mehr als 15 Stun­den in der Woche gegen Ent­gelt län­ger als drei Mona­te betreut wer­den. Die­se wird von den Jugend­äm­tern erteilt, wenn die Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son geeig­net ist, über kind­ge­rech­te Räum­lich­kei­ten ver­fügt und sich Kennt­nis­se zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge in qua­li­fi­zier­ten Lehr­gän­gen erwor­ben hat. Mit dem Besuch des Qua­li­fi­zie­rungs­kur­ses kann man die­se Kennt­nis­se nachweisen.

Für päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te (z. B. Sozi­al­päd­ago­gen, Erzie­her, Kin­der­pfle­ge­rin­nen) ist die Teil­nah­me am Kurs nicht ver­pflich­tend. Die Teil­nah­me am Grund­kurs wird jedoch emp­foh­len. Eine Pfle­ge­er­laub­nis erhal­ten die­se nach Über­prü­fung durch das Jugendamt.

Der Kurs teilt sich in einen Grund­kurs mit 36 Unter­richts­ein­hei­ten und einen Auf­bau­kurs mit 64 Unter­richts­ein­hei­ten. Die Kurs­zei­ten sind diens­tags 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr und sams­tags 9:00 Uhr bis 16:15 Uhr in unter­schied­li­chen zeit­li­chen Abstän­den. Die Schu­lun­gen fin­den in der Geschäfts­stel­le des SKF Bam­berg in der Schwar­zen­berg­stra­ße 8 statt.

Inter­es­sier­te soll­ten sich mög­lichst zeit­nah bei Uta Lach­mann vom Land­kreis Bam­berg (Tel.: 0951/85–530) oder Sabi­ne Kar­ger von der Stadt Bam­berg (Tel.: 0951/87–1564) anmelden.

Anmel­de­schluss ist der 27. Sep­tem­ber 2010, die Anzahl der Plät­ze ist begrenzt.