MdB Anet­te Kram­me: „Kei­ne Bun­des­zu­schüs­se mehr für Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser ab 2013“

Bun­des­fa­mi­li­en­mi­ni­stern Dr. Kri­sti­na Schrö­der hat in einem Schrei­ben an die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me (SPD) bestä­tigt, dass es über das Jahr 2012 hin­aus kei­ne unver­än­der­te Wei­ter­fi­nan­zie­rung der Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser durch den Bund mehr geben wird.

Sie begrün­det dies mit einer unzu­läs­si­gen haus­halts­recht­li­chen Dau­er­för­de­rung von Pro­jek­ten auf loka­ler Ebe­ne, für die der Bund kei­ne dau­er­haf­te För­der­kom­pe­tenz habe. „Mini­ste­rin Schrö­der hat zwar mit ihrer Argu­men­ta­ti­on recht. Den­noch müs­sen Mög­lich­kei­ten gefun­den wer­den, wie finan­zi­el­le För­de­run­gen durch den Bund bestehen blei­ben können.

Der Nut­zen der Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser ist in den Kom­mu­nen deut­lich sicht­bar“, so Anet­te Kram­me. Zwar lobt die Mini­ste­rin in ihrem Schrei­ben die Arbeit der Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser vor Ort und signa­li­siert das Inter­es­se der Bun­des­re­gie­rung an einer Fort­füh­rung des Pro­gramms, bleibt aber kon­kre­te Hand­lungs­an­sät­ze schuldig.

„Indi­rekt for­dert die Mini­ste­rin die Trä­ger und Kom­mu­nen auf, ihrer loka­len Ver­ant­wor­tung im eige­nen Inter­es­se gerecht zu wer­den, was nichts ande­res bedeu­tet, als das sie künf­tig die Kosten allei­ne schul­tern müs­sen. Das ist in den mei­sten Fäl­len jedoch nicht mög­lich. Es ist posi­tiv, dass sich eine Arbeits­grup­pe im Mini­ste­ri­um mit der The­ma­tik beschäf­tigt. Ohne finan­zi­el­le Hil­fe des Bun­des steht das Pro­jekt mei­nes Erach­tens jedoch vor dem Aus. Dies wäre bedau­er­lich und nach den Ein­spa­run­gen in der Städ­te­bau­för­de­rung ein wei­te­rer Schlag ins Gesicht akti­ver Kom­mu­nen“, so die Abgeordnete.