Gesund­heits­amt rät: Imp­fen nicht vergessen!

Die Ent­wick­lung und der Ein­satz von Imp­fun­gen haben dazu geführt, dass über­trag­ba­re Krank­hei­ten in ganz erheb­li­chem Umfang zurück­ge­drängt wor­den sind. „Den­noch wer­den oft­mals Imp­fun­gen ein­fach ver­ges­sen, so dass Lücken ent­ste­hen,“ so Dr. Win­fried Strauch, Lei­ter des Gesund­heits­am­tes Bam­berg. „Das hat zur Fol­ge, dass bei­spiels­wei­se nur rund 30 Pro­zent der Senio­ren einen Impf­schutz gegen Diph­the­rie auf­wei­sen. Dabei führt die kon­se­quen­te Imp­fung nicht nur zu einer Her­d­im­mu­ni­tät, die die gesam­te Bevöl­ke­rung vor den ent­spre­chen­den Infek­ti­ons­krank­hei­ten schützt, son­dern stellt auch für das ein­zel­ne Indi­vi­du­um einen Schutz vor der Erkran­kung dar.“

Aus die­sem Grund wird aktu­ell die Imp­fung gegen Keuch­hu­sten für alle Erwach­se­nen emp­foh­len. Hier­zu soll bei Imp­fun­gen gegen Diph­the­rie und/​oder Wund­starr­krampf ein Kom­bi­na­ti­ons­impf­stoff gewählt wird, der auch die Keuch­hu­sten-Kom­po­nen­te ent­hält. So ist sicher­ge­stellt, dass Eltern oder Groß­el­tern einen Säug­ling nicht anstecken kön­nen. Denn: je jün­ger der Säug­ling desto gefähr­li­cher ist der Keuchhusten.

Eine ähn­li­che Emp­feh­lung wird auch für die Imp­fung gegen das „huma­ne Papil­lom­vi­rus“ aus­ge­spro­chen, gegen das alle 12- bis 17-jäh­ri­gen Mäd­chen geimpft wer­den sol­len. Mit die­ser Imp­fung kann Gebär­mut­ter­hals­krebs, der durch die­se Viren ver­ur­sacht wer­den kann, ver­hin­dert werden.

Die genann­ten Imp­fun­gen gehö­ren zum Lei­stungs­ka­ta­log der Kran­ken­ver­si­che­run­gen. Sucht man den Arzt nur wegen einer Imp­fung auf, ist auch kei­ne Pra­xis­ge­bühr fällig.