Haut­ge­fähr­dung durch Feuchtarbeit

Die Land- und forst­wirt­schaft­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger Fran­ken und Ober­bay­ern informieren

Feuchtarbeit

Feucht­ar­beit

Unse­re Haut trägt an ihrer Ober­flä­che einen Schutz­film, der ver­hin­dert, dass die ober­ste Schicht der Haut (Horn­schicht) aus­trock­net. Die­se natür­li­che Bar­rie­re­funk­ti­on wird bei Feucht­ar­beit beson­ders bean­sprucht, bei­spiels­wei­se bei Arbei­ten im Stall, der Melk­kam­mer oder auch im Haus­halt. Die­se natür­li­che Bar­rie­re­funk­ti­on wird bei Feucht­ar­beit beson­ders bean­sprucht, da durch das Aus­wa­schen von Horn­schicht­fet­ten und Was­ser bin­den­den Sub­stan­zen zwi­schen den Zel­len Lücken ent­ste­hen, die das Aus­trock­nen bzw. den Ein­tritt von Schad­stof­fen ermög­li­chen. Wer von Natur aus eher trocke­ne Haut hat, ist zusätz­lich gefähr­det. Doch selbst bei nor­ma­ler Haut kann durch einen lang­sam fort­schrei­ten­den Abbau der natür­li­chen Bar­rie­re nach Jah­ren ein Abnut­zungs­ek­zem auf­tre­ten. Auch Schutz­hand­schu­he kön­nen ein Risi­ko dar­stel­len, wenn sie für die Tätig­keit unge­eig­net sind bzw. wenn durch län­ge­re Tra­ge­zeit die Haut dar­un­ter schwitzt.

Bei Tätig­kei­ten in der Land- und Forst­wirt­schaft ist die mensch­li­che Haut unter­schied­li­chen Bela­stun­gen aus­ge­setzt, bei­spiels­wei­se durch Umgang mit Stof­fen wie Säu­ren, Lau­gen, Öle, Fet­te oder Kalk, durch mecha­ni­sche Bela­stun­gen oder aber durch Näs­se. Arbei­tet man regel­mä­ßig mehr als zwei Stun­den pro Tag im feuch­ten Milieu, rei­nigt man sei­ne Hän­de oft und inten­siv oder trägt über einen län­ge­ren Zeit­raum Schutz­hand­schu­he, die die Wär­me und Feuch­tig­keit stau­en, dann muss man sich Gedan­ken dar­über machen, wie man sich wir­kungs­voll vor ernst­haf­ten Haut­schä­di­gun­gen schüt­zen kann.

Die Land- und forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern rät daher, grund­sätz­lich zu über­le­gen, ob das Risi­ko von Haut­ge­fähr­dun­gen durch Feucht­ar­beit durch tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men ent­we­der ganz besei­tigt bzw. auf ein Min­dest­maß ver­rin­gern wer­den kann. Dies kann bei­spiels­wei­se durch einen Wech­sel von Feucht- und Trocken­ar­bei­ten oder durch die Auf­tei­lung der Feucht­ar­bei­ten auf mög­lichst vie­le Beschäf­tig­te erfolgen.

Per­sön­li­che Schutz­maß­nah­men bezie­hen sich bei Feucht­ar­beit über­wie­gend auf den Schutz von Hän­den und Unter­ar­men – in der Regel durch was­ser­fe­ste Schutz­hand­schu­he, wobei nicht-latex­hal­ti­ge Hand­schu­he aus Nitril oder Kau­tschuk wegen der bes­se­ren Feuch­tig­keits­re­gu­la­ti­on im Inne­ren vor­zu­zie­hen sind. Bei Schwit­zen und län­ge­rem Tra­gen kön­nen auch Baum­woll­un­ter­zieh­hand­schu­he zum Ein­satz kom­men. Haut­schutz­mit­tel wie Schutz­cremes mit gerb­stoff­hal­ti­gen Sub­stan­zen vor dem Anzie­hen der Hand­schu­he kräf­ti­gen die Haut zusätzlich.

Wird regel­mä­ßig in feuch­ten Milieus gear­bei­tet, ist das Erstel­len einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung durch den Betriebs­un­ter­neh­mer not­wen­dig. Dar­in wer­den alle Infor­ma­tio­nen über Tätig­kei­ten, Arbeits­ver­fah­ren und Arbeits­be­din­gun­gen auch im Hin­blick auf die Gefähr­dung der Haut ermit­telt und eine Zuord­nung zu Gefähr­dungs­ka­te­go­rien vor­ge­nom­men. Eine Betriebs­an­wei­sung oder ein Haut­schutz­plan – am Arbeits­platz ange­bracht – zei­gen auf, wel­che Maß­nah­men bei den ein­zel­nen Tätig­kei­ten zu ergrei­fen sind. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie im Inter­net unter: www​.fob​.lsv​.de (im Bereich «Unfall­ver­hü­tung «Aktio­nen «Unse­re Haut).

Bereits beim ersten Ver­dacht auf eine Haut­er­kran­kung soll­te der Betriebs­arzt oder ein Haut­arzt auf­ge­sucht wer­den. Des­sen Bericht an die zustän­di­ge Unfall­ver­si­che­rung gewähr­lei­stet früh­zei­tig ein­set­zen­de Maß­nah­men von der Über­nah­me der Behand­lungs­ko­sten ein­schließ­lich indi­vi­du­el­lem Haut­schutz bis hin zu Schu­lung und Rehabilitation.

Bei Fra­gen ste­hen Ihnen unse­re LBG-Sicher­heits­be­ra­ter ger­ne zur Ver­fü­gung unter

0921/603–345 (Bay­reuth), 089/45480–500 (Mün­chen) und 0931/8004–225 (Würz­burg).