Studentenservice: Persönliche Beratung zur Krankenversicherung

Für Erstsemester beginnt im Herbst an den Universitäten das lang ersehnte Studium. In der Regel müssen Studienanfänger bereits bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie ausreichend krankenversichert sind. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dabei je nach Lebenssituation und Alter unterschiedliche Möglichkeiten: die Familienversicherung, eine spezielle studentische oder eine freiwillige Krankenversicherung.

Familienversicherung – ohne Beitrag

Die meisten Studenten sind über ihre Eltern ohne Beitragszahlung familienversichert. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sie noch keine 25 Jahre alt sind und nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das höher als 365 Euro (Stand Juli 2010) monatlich liegt. Die Altersgrenze kann sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes verlängern. Übt der Student eine so genannte geringfügige Beschäftigung aus, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 400 Euro (Stand Juli 2010) monatlich.

Studentische Krankenversicherung – mit Beitrag

Vollendet der Studierende das 25. Lebensjahr oder überschreitet er eine der genannten Einkommensgrenzen, kommt die studentische Krankenversicherung zum Tragen. Sie besteht maximal bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens aber bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Der Beitrag für das Wintersemester 2010/2011 beträgt für die Krankenversicherung monatlich 53,40 Euro. Für die Pflegeversicherung zahlen Studenten ohne Kinder ab dem 23. Lebensjahr monatlich 11,26 Euro, Studierende mit Kindern 9,98 Euro. Diese Beitragssätze sind vom Bundesministerium für Gesundheit für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegt.

Neu seit 1. Mai 2010 ist: Die deutsche Krankenversicherung der Studenten (KVDS) erfasst grundsätzlich alle Studierenden, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie in Deutschland wohnen und bei einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule eines EU-Mitgliedstaates zum Studium eingeschrieben sind. Einfaches Beispiel: Ein deutscher Student wohnt in Bad Reichenhall und studiert in Salzburg.

Freiwillige Versicherung – mit Beitrag

Endet die studentische Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung bei der AOK Bamberg zu günstigen Konditionen.

Antworten auf weitere Fragen zur Sozialversicherung und Gesundheit geben Claudia Wolff und Sabrina Förtsch vom Studentenservice der AOK Bamberg, Tel. 0951 9336-312. Sie bieten die Möglichkeit der Einzelberatung auch direkt auf dem Campus.

www.aok4you.de