MdB Anet­te Kram­me zur Hartz-IV-Debat­te: Exi­stenz­mi­ni­mum sichern

Anläss­lich der aktu­el­len Vor­stö­ße zur Neu­ge­stal­tung von ALG II erklärt die sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on Anet­te Kramme:

Letz­te Woche schos­sen sie gegen die Ren­ten­ga­ran­tie, jetzt krat­zen Regie­rungs­po­li­ti­ker wie Micha­el Fuchs und Max Strau­bin­ger auch noch am Exi­stenz­mi­ni­mum für Lang­zeit­ar­beits­lo­se. Die Regie­rung kann sich das Exi­stenz­mi­ni­mum nicht schön­rech­nen, sonst gibt es sofort die näch­ste Verfassungsbeschwerde.

Argu­men­te wie Lohn­ab­stands­ge­bot zäh­len nicht – was nicht zum Leben reicht, muss erhöht wer­den. Um das Lohn­ab­stands­ge­bot zu wah­ren, unter­stütz­ten wir die Regie­rung ger­ne bei der Ein­füh­rung eines exi­stenz­si­chern­den gesetz­li­chen Mindestlohns.

Soll­te bei der Daten­aus­wer­tung also her­aus­kom­men, dass das ALG II ange­ho­ben wer­den muss, um dem tat­säch­li­chen Bedarf zu ent­spre­chen, dann muss das ALG II eben ange­ho­ben wer­den. Eine even­tu­el­le Anhe­bung muss in ech­ter Wäh­rung erfolgen.

Die SPD steht einer Gut­schein­lö­sung kri­tisch gegen­über. Wer immer die Eigen­in­itia­ti­ve gera­de von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen for­dert, darf jetzt nicht zum Instru­ment der Bevor­mun­dung grei­fen. Gut­schei­ne neh­men kei­ne Rück­sicht auf per­sön­li­che Talen­te oder Schwä­chen. Gut­schei­ne nur für ALG-II-Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger füh­ren zu Aus­gren­zung. Eine Zwei-Klas­sen-Gesell­schaft mit stig­ma­ti­sie­ren­den Bil­lig-Schul­ran­zen und ähn­li­chem für Kin­der von ALG-II-Emp­fän­gern leh­nen wir ab. Außer­dem füh­ren Gut­schei­ne zu einem Über­maß an teu­rer Büro­kra­tie. Die Ver­wal­tung von Abrech­nungs­be­trä­gen auf 15 Euro-Niveau, bei­spiels­wei­se für den Fuß­ball­ver­ein, wäre unwei­ger­lich teu­rer als der Zahl­be­trag selbst, Chip­kar­te hin oder her.

Es geht auch nicht an, dass Kin­dern von SGB-II-Bezie­hern kosten­lo­ses Mit­tag­essen oder Nach­hil­fe­un­ter­richt gewährt wird, wäh­rend Kin­der von Nied­rig­ver­die­nern sich dies oft auch nicht lei­sten kön­nen. Hier darf es kei­ne Unter­schie­de geben.

Frau von der Ley­en muss end­lich offen legen, wel­che poli­ti­schen Vor­ga­ben sie an das Sta­ti­sti­sche Bun­des­amt gemacht hat, das die neue Bewer­tungs­grund­la­ge lie­fern soll. Außer­dem for­dern wir die Ein­be­ru­fung einer Natio­na­len Kon­fe­renz zwi­schen Bund, Län­dern und Kom­mu­nen, um ehr­lich und offen über die Kosten­ver­tei­lung der ALG-II-Aus­ga­ben zu entscheiden.