Weih­bi­schof Wer­ner Rad­spie­ler ver­lieh Refe­ren­da­ren die Mis­sio Canonica

Kir­che braucht die Ver­kün­di­gung im Religionsunterricht

(bbk) Weih­bi­schof Wer­ner Rad­spie­ler hat 71 jun­ge Frau­en und Män­ner beauf­tragt, an den Schu­len im Gebiet des Erz­bis­tums Bam­berg Reli­gi­ons­un­ter­richt zu ertei­len. „Wir wol­len, dass Sie Reli­gi­ons­un­ter­richt geben. Dabei ste­hen wir an Ihrer Sei­te und unter­stüt­zen Sie“, sag­te Rad­spie­ler. Er wies auf die Bedeu­tung des Reli­gi­ons­un­ter­richts hin, in dem der Glau­be ver­kün­det werde.

Die künf­ti­gen Reli­gi­ons­leh­rer an den Grund‑, Haupt‑, und För­der­schu­len ver­gli­chen das Hin­ein­wach­sen in ihre neu­en Auf­ga­ben mit dem Wach­sen einer Pflan­ze. Weih­bi­schof Rad­spie­ler erin­ner­te dar­an, dass Gott das, was in der Schu­le aus­ge­sät wer­de, wach­sen las­se. Es sei das Wesen des Reli­gi­ons­leh­rers, dass er den „erwach­se­nen Baum nicht mehr sieht“.

Weih­bi­schof Rad­spie­ler wünsch­te den Leh­rern ein gesun­des Selbst­be­wusst­sein, denn: „Sie haben etwas zu brin­gen, was sonst nie­mand anzu­bie­ten hat. Sie haben eine Bot­schaft und einen, der Sie sen­det und ein Ide­al.“ Rad­spie­ler erin­ner­te die Leh­rer der wei­ter­füh­ren­den Schu­len, dass sie von Gott beim Namen geru­fen sei­en und von dort ihre Ein­ma­lig­keit und Wür­de bezie­hen wür­den. „Des­halb brau­chen wir unse­re Wür­de als Leh­rer nicht krampf­haft verteidigen.“

Der Lei­ter der Haupt­ab­tei­lung Schu­le und Reli­gi­ons­un­ter­richt im Erz­bi­schöf­li­chen Ordi­na­ri­at, Hans-Die­ter Fran­ke, dank­te den Refe­ren­da­ren, dass sie sich für den Dienst in und am Reli­gi­ons­un­ter­richt zur Ver­fü­gung stel­len und wünsch­te ihnen Begei­ste­rung für ihre Fach. Zugleich sprach er all jenen den Dank aus, die die jun­gen Lehr­kräf­te von kirch­li­cher wie von staat­li­cher Sei­te aus auf ihrem Weg beglei­tet haben. Er wies dar­auf hin, dass die Auf­ga­be der Ver­kün­di­gung im Reli­gi­ons­un­ter­richt in Zukunft immer wich­ti­ger werde.

Die Mis­sio Cano­ni­ca ist die kirch­li­che Unter­richts­er­laub­nis. Sie wird nach dem Ende der Refe­ren­darszeit für die gesam­te Zeit der Berufs­tä­tig­keit erteilt. Der Antrag­stel­ler muss auch erklä­ren, dass er den Reli­gi­ons­un­ter­richt in Über­ein­stim­mung mit der Leh­re und den Grund­sät­zen der katho­li­schen Kir­che erteilt und bereit ist, die­se Grund­sät­ze in sei­ner per­sön­li­chen Lebens­füh­rung glaub­wür­dig zu ver­tre­ten. In bestimm­ten Fäl­len ist auch die Aberken­nung die­ser Unter­richts­er­laub­nis möglich.