Weihbischof Werner Radspieler verlieh Referendaren die Missio Canonica

Kirche braucht die Verkündigung im Religionsunterricht

(bbk) Weihbischof Werner Radspieler hat 71 junge Frauen und Männer beauftragt, an den Schulen im Gebiet des Erzbistums Bamberg Religionsunterricht zu erteilen. „Wir wollen, dass Sie Religionsunterricht geben. Dabei stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie“, sagte Radspieler. Er wies auf die Bedeutung des Religionsunterrichts hin, in dem der Glaube verkündet werde.

Die künftigen Religionslehrer an den Grund-, Haupt-, und Förderschulen verglichen das Hineinwachsen in ihre neuen Aufgaben mit dem Wachsen einer Pflanze. Weihbischof Radspieler erinnerte daran, dass Gott das, was in der Schule ausgesät werde, wachsen lasse. Es sei das Wesen des Religionslehrers, dass er den „erwachsenen Baum nicht mehr sieht“.

Weihbischof Radspieler wünschte den Lehrern ein gesundes Selbstbewusstsein, denn: „Sie haben etwas zu bringen, was sonst niemand anzubieten hat. Sie haben eine Botschaft und einen, der Sie sendet und ein Ideal.“ Radspieler erinnerte die Lehrer der weiterführenden Schulen, dass sie von Gott beim Namen gerufen seien und von dort ihre Einmaligkeit und Würde beziehen würden. „Deshalb brauchen wir unsere Würde als Lehrer nicht krampfhaft verteidigen.“

Der Leiter der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht im Erzbischöflichen Ordinariat, Hans-Dieter Franke, dankte den Referendaren, dass sie sich für den Dienst in und am Religionsunterricht zur Verfügung stellen und wünschte ihnen Begeisterung für ihre Fach. Zugleich sprach er all jenen den Dank aus, die die jungen Lehrkräfte von kirchlicher wie von staatlicher Seite aus auf ihrem Weg begleitet haben. Er wies darauf hin, dass die Aufgabe der Verkündigung im Religionsunterricht in Zukunft immer wichtiger werde.

Die Missio Canonica ist die kirchliche Unterrichtserlaubnis. Sie wird nach dem Ende der Referendarszeit für die gesamte Zeit der Berufstätigkeit erteilt. Der Antragsteller muss auch erklären, dass er den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der katholischen Kirche erteilt und bereit ist, diese Grundsätze in seiner persönlichen Lebensführung glaubwürdig zu vertreten. In bestimmten Fällen ist auch die Aberkennung dieser Unterrichtserlaubnis möglich.