Poli­zei­be­richt: Anna­fest Forch­heim, der 6. Tag

Bei küh­lem und feuch­ten Wet­ter fan­den sich am Don­ners­tag nur geschätz­te 8000 – 10.000 Gäste auf dem Fest­ge­län­de ein. Trotz des mäßi­gen Besu­cher­an­sturms hat­ten die Ein­satz­kräf­te wäh­rend der Ver­an­stal­tung eini­ges zu tun. So wur­de den Beam­ten vom Sicher­heits­dienst eines Kel­ler­be­trie­bes bereits gegen 21:30 Uhr ein reni­ten­ter 17-Jäh­ri­ger über­ge­ben, der vor Ort einen Streit ange­zet­telt hat­te und meh­re­re Besu­cher „auf­mi­schen“ woll­te. Noch bevor der Streit eska­lie­ren konn­te, wur­de dem Jugend­li­chen ein Platz­ver­weis erteilt. Für den betref­fen­den Kel­ler erhielt der jun­ge Mann außer­dem ein Hausverbot.

Etwa zwei Stun­den spä­ter wur­den die Ein­satz­kräf­te erneut vom Sicher­heits­dienst ange­for­dert, nach­dem ein alko­ho­li­sier­ter 41-Jäh­ri­ger auf einen Bedien­ste­ten der angren­zen­den Kel­ler­wirt­schaft los­ge­gan­gen war und die­sen leicht ver­letz­te. Weil der Bedien­ste­te auf­grund feh­len­der Pfand­mar­ken die Rück­nah­me von Maß­krü­gen ver­wei­ger­te, raste­te der alko­ho­li­sier­te 41-Jäh­ri­ge schließ­lich aus und ver­setz­te die­sem einen Schlag aufs Ohr. Um dem noch eins drauf­zu­set­zen, schleu­der­te der 41-Jäh­ri­ge laut Zeu­gen­aus­sa­gen unmit­tel­bar danach sei­nen Maß­krug in Rich­tung des Bedien­ste­ten, ver­fehl­te die­sen jedoch und traf statt­des­sen einen Unbe­tei­lig­ten der eben­falls leich­te Ver­let­zun­gen davon­trug. Wegen zum Teil wider­sprüch­li­cher Anga­ben, wur­de der Mann nach sei­ner Fest­nah­me zur Abklä­rung des Sach­ver­halts zunächst zur ört­li­chen Poli­zei­dienst­stel­le gebracht. Gegen ihn wur­de Anzei­ge wegen Gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung erstattet.

Im Anschluss an das offi­zi­el­le Ver­an­stal­tungs­en­de kam es im Bereich der Abmarsch­we­ge in der Unte­ren Kel­ler­stra­ße zu einer wei­te­ren Gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung, bei der zwei poli­zei­be­kann­te Forch­hei­mer Bür­ger anschei­nend völ­lig grund­los gemein­sam auf einen 22-Jäh­ri­gen ein­schlu­gen und tra­ten. Das Opfer muss­te in der Fol­ge im Kli­ni­kum Forch­heim ambu­lant behan­delt wer­den. Die bei­den Täter, die sich zwi­schen­zeit­lich in eine Forch­hei­mer Knei­pe zurück­ge­zo­gen hat­ten, konn­ten dort kur­ze Zeit spä­ter aus­fin­dig gemacht und fest­ge­nom­men wer­den. Wegen einer bestehen­den Bewäh­rungs­auf­la­ge wur­de einer der bei­den Täter noch am sel­ben Tag dem Haft­rich­ter vor­ge­führt, der über eine mög­li­che Inhaf­tie­rung ent­schei­den muss.

Bei Kon­trol­len im Bereich des Kel­ler­wal­des, wur­den ins­ge­samt vier Per­so­nen auf­ge­grif­fen, die ihre Not­durft außer­halb der Toi­let­ten­an­la­gen ver­rich­te­ten. Den Vogel schoss dabei ein 20-Jäh­ri­ger ab, der auf die Sitz­flä­che eines gepark­ten Rol­lers uri­nier­te. Ein Alko­hol­test ergab bei die­sem einen Wert von 1,4 Promille.

Ein wei­te­rer Unru­he­stif­ter konn­te gegen 01:45 Uhr dabei beob­ach­tet wer­den, wie er im Bereich der Bam­ber­ger Stra­ße ein frem­des Fahr­rad nahm und die­ses auf die Stra­ße warf, so dass das vor­han­de­ne Rück­licht zu Bruch ging. Da der Mann bereits im Vor­feld auf­fäl­lig wur­de und eine Ermah­nung erhal­ten hat­te, wur­de er zur Ver­hü­tung wei­te­rer Straf­ta­ten in Gewahr­sam genom­men und muss­te die Nacht in der Haft­zel­le ver­brin­gen. Außer­dem wird Anzei­ge wegen Sach­be­schä­di­gung erstattet.