Oberfranken: Sozialhilfeausgleich vor erneuerter Änderung

Die staatlichen Zahlungen nach dem Finanzausgleichsgesetz an die sieben bayerischen Bezirke werden neu strukturiert. Für Oberfranken wird es ebenso wie für Mittelfranken, die Oberpfalz und Niederbayern künftig geringere Anteile an der staatlichen Ausgleichsmasse geben.

„Um diese Neuverteilung wurde hart gerungen. Verschiedene, ebenso diskutierte Berechnungsmodelle hätten Oberfranken mehr als einen Hebesatzpunkt gekostet. Mit dem nun gefundenen Kompromiss für den Art. 15 FAG neu konnten die negativen Auswirkungen für Oberfranken begrenzt werden“, erläuterte Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler die Änderung. Die Bevölkerungskomponente bleibt bei insgesamt 65 % und die Ausgabenkomponente bei 35 %. Innerhalb der Bevölkerungskomponente soll künftig anders gewichtet werden. So fließt die Einwohnerzahl künftig zur Hälfte ein, die Anzahl der Menschen über 85 Jahren und Menschen mit schwerer Behinderung ist je zu einem Viertel maßgeblich.

Bei gleich bleibender Ausgleichsmasse – derzeit 583 Millionen Euro für alle sieben bayerischen Bezirke – würde Oberfranken 2011 wegen der zu erwartenden Gesetzesänderung 2,8 Millionen Euro weniger Ausgleichsleistungen des Freistaats erhalten. Das entspricht etwa 0,3 Hebesatzpunkten. Gegenüber 2010 würde damit die Ausgleichsleistung in Oberfranken um 1,2 Millionen Euro oder 0,14 Hebesatzpunkte zurückgehen.