Ober­fran­ken: Sozi­al­hil­fe­aus­gleich vor erneu­er­ter Änderung

Die staat­li­chen Zah­lun­gen nach dem Finanz­aus­gleichs­ge­setz an die sie­ben baye­ri­schen Bezir­ke wer­den neu struk­tu­riert. Für Ober­fran­ken wird es eben­so wie für Mit­tel­fran­ken, die Ober­pfalz und Nie­der­bay­ern künf­tig gerin­ge­re Antei­le an der staat­li­chen Aus­gleichs­mas­se geben.

„Um die­se Neu­ver­tei­lung wur­de hart gerun­gen. Ver­schie­de­ne, eben­so dis­ku­tier­te Berech­nungs­mo­del­le hät­ten Ober­fran­ken mehr als einen Hebe­satz­punkt geko­stet. Mit dem nun gefun­de­nen Kom­pro­miss für den Art. 15 FAG neu konn­ten die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen für Ober­fran­ken begrenzt wer­den“, erläu­ter­te Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Gün­ther Denz­ler die Ände­rung. Die Bevöl­ke­rungs­kom­po­nen­te bleibt bei ins­ge­samt 65 % und die Aus­ga­ben­kom­po­nen­te bei 35 %. Inner­halb der Bevöl­ke­rungs­kom­po­nen­te soll künf­tig anders gewich­tet wer­den. So fließt die Ein­woh­ner­zahl künf­tig zur Hälf­te ein, die Anzahl der Men­schen über 85 Jah­ren und Men­schen mit schwe­rer Behin­de­rung ist je zu einem Vier­tel maßgeblich.

Bei gleich blei­ben­der Aus­gleichs­mas­se – der­zeit 583 Mil­lio­nen Euro für alle sie­ben baye­ri­schen Bezir­ke – wür­de Ober­fran­ken 2011 wegen der zu erwar­ten­den Geset­zes­än­de­rung 2,8 Mil­lio­nen Euro weni­ger Aus­gleichs­lei­stun­gen des Frei­staats erhal­ten. Das ent­spricht etwa 0,3 Hebe­satz­punk­ten. Gegen­über 2010 wür­de damit die Aus­gleichs­lei­stung in Ober­fran­ken um 1,2 Mil­lio­nen Euro oder 0,14 Hebe­satz­punk­te zurückgehen.