Offe­ner Brief an die Stadt­ver­wal­tung und Poli­ti­ker in Bamberg

leserbrief-symbolbild

„Kopf an!“ lau­te­te im ver­gan­ge­nen Jahr die all­seits ver­kün­de­te Auf­for­de­rung an die Bam­ber­ge­rin­nen und Bam­ber­ger. Im Ergeb­nis soll­te die – begrü­ßens­wer­te – Ein­sicht, sich mög­lichst zu Fuß oder per Fahr­rad fort­zu­be­we­gen, ste­hen: „Motor aus!“

Für die Heer­scha­ren der für Ver­kehrs­len­kung Ver­ant­wort­li­chen scheint „Motor aus“ eher dem Reich der Phan­ta­sie zu ent­stam­men. Zwar ist die Mehr­zahl aller im Pkw zurück­ge­leg­ten Wege kür­zer als 5 km, liegt die durch­schnitt­lich beför­der­te Per­so­nen­zahl bei 1,1, das im Mit­tel trans­por­tier­te Gepäck / Lade­gut in der Grö­ßen­ord­nung einer Akten­ta­sche. Den­noch wer­den umfang­rei­che Maß­nah­men ergrif­fen, dem moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr (MIV) freie Bahn zu ver­schaf­fen. Selbst Häu­ser­ab­riß und mehr­et­a­gi­ge Stra­ßen wer­den ange­dacht, bei­spiels­wei­se im Akti­ons­plan für den Master­plan Innen­stadt (Bahn­tan­gen­te). Bau­stel­len wer­den mit­tels auf­wen­dig ange­leg­ter Ersatz­spu­ren – nicht sel­ten auf Kosten der nicht moto­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer – und Umlei­tun­gen umfahren.

Baustelle am Leinritt

Bau­stel­le am Leinritt

Rad­fah­rern und Fuß­gän­gern hin­ge­gen legt man gern Hin­der­nis­se aller Art in den Weg. „Kopf an“ kommt den hier­für Ver­ant­wort­li­chen sicher nicht in den Sinn. Ein aktu­el­les Bei­spiel bie­tet der Lein­ritt in Höhe der Schwein­fur­ter Stra­ße. Der gemein­sa­me Geh- und Rad­weg wird über einen Park­platz geführt, der der­zeit auf Grund von Tief­bau­ar­bei­ten für Pkw gesperrt ist. Behelfs­wei­se wird auch der Park­platz als gemein­sa­mer Geh- und Rad­weg aus­ge­schil­dert, gleich­zei­tig aber wer­den Rad­fah­rer zum Abstei­gen auf­ge­for­dert (sie­he neben­ste­hen­des Bild vom 23. Juli). Schie­ben­de Rad­ler benö­ti­gen eine deut­lich grö­ße­re Wege­brei­te als fah­ren­de. Auf dem Bild nicht erkenn­bar, steht vor dem Lkw ein Con­tai­ner, der die Pas­sa­ge bspw. mit einem Fahr­rad­an­hän­ger oder Roll­stuhl nahe­zu unmög­lich macht. Einen recht­zei­ti­gen Hin­weis, so daß man ersatz­wei­se auf die Schwein­fur­ter Stra­ße aus­wei­chen könn­te, sucht man aller­dings vergeblich.

Problematische Schilder

Pro­ble­ma­ti­sche Schilder

Am Tag dar­auf ist Wochen­en­de. Den­noch wer­den die Rad­fah­rer zum Abstei­gen auf­ge­for­dert . Ein Grund ist nicht erkenn­bar. Es wird sich auch kaum jemand dar­an hal­ten. Die für die Gegen­rich­tung auf­ge­stell­ten Schil­der (sie­he Bild) wer­den bei Begeg­nungs­ver­kehr und schlech­ter Sicht (Dun­kel­heit) leicht zur Stol­per­fal­le, mehr­spu­ri­ge Fahr­zeu­ge (Hän­ger u. a.) fah­ren leicht auf die kaum erkenn­ba­ren Baken­fü­ße auf. Zudem hängt das Zusatz­schild, wel­ches zum Abstei­gen auf­for­dert, an die­ser Stel­le in Kopfhöhe.

Rad­fah­ren und Zu-Fuß-Gehen sol­len dem Bekun­den nach mehr Gewicht erhal­ten. Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger selbst hin­ge­gen müs­sen abspecken – und zwar deut­lich, um die ihnen zuge­mu­te­ten Eng­stel­len pas­sie­ren zu können:

Baum am Adenauerufer

Baum am Adenauerufer

Der Baum am Ade­naue­ru­fer ist sicher­lich deut­lich älter als der Geh- und Rad­weg . Am Ran­de bemerkt: Die durch Mar­kie­rung fest­ge­leg­te, hälf­ti­ge Auf­tei­lung auf die bei­den Ver­kehrs­ar­ten ist abso­lut rea­li­täts­fremd. Die Rad­weg­hälf­te läßt kaum Über­ho­len oder Begeg­nungs­ver­kehr zu. Die Geh­weg­hälf­te erweist sich spä­te­stens bei schö­nem Wet­ter als deut­lich unter­di­men­sio­niert. Fol­ge­rich­tig wird der Weg von allen in vol­ler Brei­te genutzt. Dies­be­züg­li­cher – und durch Ver­zicht auf die Auf­tei­lung leicht ver­meid­ba­rer – Ärger ent­steht allen­falls, wenn jemand recht­ha­be­risch auf eben die­se Auf­tei­lung hinweist.

Zurück zur Theo­rie: Die mar­kier­te Rad­weg­brei­te in Baum­hö­he genügt nicht ein­mal für den Len­ker. Nie­mand ver­langt nun, den Baum zu besei­ti­gen. Doch mit nur wenig Nach­den­ken hät­te man schon bei Pla­nung und Errich­tung des Wegs eine klei­ne Ver­schwen­kung vor­se­hen kön­nen. Und auch die Nach­rü­stung kann nicht uner­schwing­lich sein, ver­gleicht man sie mit den angeb­lich unvor­her­seh­ba­ren Mehr­ko­sten diver­ser Prestigeprojekte.

Glascontainer an der Forchheimer Straße

Glas­con­tai­ner an der Forch­hei­mer Straße 

Fuß­gän­ger müs­sen sich noch erheb­lich wei­ter ein­schrän­ken. Die Glas­con­tai­ner an der Forch­hei­mer Stra­ße las­sen – ohne Ver­let­zung von Ver­kehrs­re­geln – wirk­lich nur die Schlank­sten der Schlan­ken pas­sie­ren. Rad­fah­rer hin­ge­gen freu­en sich über die Nähe der Con­tai­ner zum Rad­weg. Da das Umfeld prak­tisch immer mit Glas­split­tern ver­un­rei­nigt ist, wird die regel­mä­ßi­ge Erneue­rung der Berei­fung gewähr­lei­stet. Bedau­er­lich ist nur, daß nicht der für die Ursa­che Ver­ant­wort­li­che die Kosten trägt.

Der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung nach ist die Ver­hän­gung der Benut­zungs­pflicht unge­ach­tet der aus­nahms­wei­se zufrie­den­stel­len­den Qua­li­tät des Rad­wegs – es bleibt die unnö­ti­ge Gefähr­dung im Ein­mün­dungs­be­reich, wel­che durch die Mar­kie­rung zwar gemil­dert, nicht aber besei­tigt wird – nicht zuläs­sig. In der Ört­lich­keit begrün­de­te beson­de­re Gefah­ren­quel­len – eine recht­lich zwin­gen­de Vor­aus­set­zung – sind auf der Fahr­bahn nicht zu erken­nen. Die Glas­con­tai­ner bedin­gen zudem, daß aus­rei­chen­der Raum für den Fuß­ver­kehr – gleich­falls zwin­gend vor­ge­schrie­ben – nicht gege­ben ist. Beson­ders unver­ständ­lich ist die Rege­lung auf Grund der Tat­sa­che, daß die Benut­zungs­pflicht auf einem spä­te­ren Teil­stück auf­ge­ho­ben wur­de, wie es die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung verlangt.

Der Appell „Kopf an!“ rich­tet sich somit vor allem an die für Ver­kehrs­len­kung und ‑gestal­tung Ver­ant­wort­li­chen. Dann fie­le den Ver­kehrs­teil­neh­mern die Ent­schei­dung „Motor aus“ deut­lich leichter.

Mit freund­li­chen Grüßen

Wolf­gang Bönig

Mar­tin-Ott-Stra­ße 8

96049 Bam­berg-Gau­stadt