MdB Schar­fen­berg: „Bun­des­re­gie­rung ver­säumt Kin­der und Jugend­li­che vor Alko­hol­miss­brauch bes­ser zu schützen“

Zur vor­gest­ri­gen Pres­se­kon­fe­renz der Bun­des­dro­gen­be­auf­trag­ten mit den Tank­stel­len­ver­bän­den erklärt Eli­sa­beth Schar­fen­berg, ober­frän­ki­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Mit­glied im Gesundheitsausschuss:

Nicht die Umsatz­in­ter­es­sen beim Alko­hol­ver­kauf sind zu schüt­zen, son­dern Kin­der und Jugendliche.

Doch anstatt end­lich eine syste­ma­ti­sche Alko­hol­prä­ven­ti­on und eine umfas­sen­de Stra­te­gie für den Schutz von Kin­der und Jugend­li­che zu ent­wickeln hat die Bun­des­re­gie­rung nicht den Mut, kon­se­quen­te Schrit­te auch gegen die Inter­es­sen der Wirt­schaft durch­zu­set­zen. Alko­hol bleibt für Jugend­li­che zu leicht ver­füg­bar und wird wei­ter­hin zu stark bewor­ben. Außer­dem wäre es längst ange­bracht, ein Min­dest­buß­geld für Jugend­schutz­ver­stö­ße ein­zu­füh­ren und die Alko­hol­wer­bung zum bes­se­ren Jugend­schutz wei­ter einzuschränken.

Doch anstel­le des im Koali­ti­ons­ver­trag ange­kün­dig­ten natio­na­len Akti­ons­plans zum Jugend­schutz wer­den wachs­wei­che Selbst­ver­pflich­tun­gen beschwo­ren. Die­se haben sich bis­her als weit­ge­hend wir­kungs­los erwie­sen, das Pro­blem jugend­li­chen Rausch­trin­kens zu bekämp­fen. Gera­de für Hof, dass mit Bam­berg und Stral­sund eine sta­ti­sche Spit­zen­po­si­ti­on beim Koma­trin­ken von Jugend­li­chen ein­nimmt, sind das schlech­te Nach­rich­ten. Wie­der ein­mal drückt sich die Bun­des­re­gie­rung vor ihren Auf­ga­ben und lässt Städ­te und Gemein­de alleine.