MdB Kram­me: „Kom­mu­nen brau­chen bes­se­re Unter­stüt­zung beim Aus­bau der Kinderbetreuung“

Der SPD-Bezirks­ver­band Ober­fran­ken for­dert von der Bun­des­re­gie­rung sowie der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung eine bes­se­re Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen beim Aus­bau von Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bo­ten. Bis zum Jahr 2013 muss eine Betreu­ungs­quo­te von 35 Pro­zent bei Kin­dern unter drei Jah­ren ange­bo­ten wer­den. Eltern haben dann einen Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz. Der Bund betei­ligt sich an dem bis 2013 lau­fen­den För­der­pro­gramm zum Aus­bau der Kin­der­be­treu­ung mit rund 340 Mio. Euro. Ab 2014 steu­ert er wei­te­re 115 Mio. Euro jähr­lich als Betriebs­ko­sten­zu­schuss bei.

„Bay­ern hat gro­ßen Nach­hol­be­darf bei der Schaf­fung von Kin­der­be­treu­ungs­plät­zen. Bis­her ist gera­de ein Drit­tel der ver­ein­bar­ten Betreu­ungs­quo­te erreicht. Und auch bei uns in Ober­fran­ken haben wir die gefor­der­te Quo­te noch nicht erfüllt“, so die Vor­sit­zen­de des SPD-Bezirks­ver­bands Ober­fran­ken. In eini­gen Tei­len des Regie­rungs­be­zirks sei man zwar auf einem guten Weg bzw. bereits am Ziel, so etwa die Stadt Coburg, gera­de in länd­li­chen Gebie­ten sei die Ver­sor­gung jedoch oft noch lücken­haft. Kram­me gibt in die­sem Zusam­men­hang auch zu beden­ken, dass „die 35% nicht aus­rei­chen könn­ten, um den ab 2013 gel­ten­den Rechts­an­spruch auf einen Krip­pen­platz zu erfül­len.“ Es gebe eini­ge Stu­di­en, die von einem weit­aus höhe­ren Bedarf aus­gin­gen, mit der Fol­ge, dass weit­aus höhe­re Aus­ga­ben auf die Kom­mu­nen zukä­men als ursprüng­lich geplant.

„Auf­grund weg­bre­chen­der Steu­er­ein­nah­men ste­hen die Kom­mu­nen mit dem Rücken an der Wand. Bund und Land müs­sen ihre Finan­zie­rungs­an­tei­le deut­lich erhö­hen und ins­be­son­de­re auch bei der Betei­li­gung an den Betriebs­ko­sten nach­steu­ern“, for­dert die Vor­sit­zen­de der ober­frän­ki­schen SPD. „Finan­ziert wer­den könn­te dies über die Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes auf hohe Ein­kom­men. Außer­dem soll­te die Bun­des­re­gie­rung auf das unsin­ni­ge Vor­ha­ben eines Betreu­ungs­gel­des ver­zich­ten“, so Anet­te Kramme.