Pho­to­vol­ta­ik – Auch wenn die Zeit jetzt drängt, die Sicher­heit bei Dach­ar­bei­ten geht vor!

Gesicherte Baustelle

Gesi­cher­te Baustelle

Der­zeit wer­den der Land- und forst­wirt­schaft­li­chen Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern (LBG) ver­mehrt Unfäl­le gemel­det, bei denen Men­schen im Zuge von Dach­ar­bei­ten, vor allem bei der Neu­in­stal­la­ti­on von Foto­vol­ta­ik­an­la­gen, unge­si­chert in die Tie­fe gestürzt sind. Feh­len­de oder man­gel­haf­te Absturz­si­che­run­gen sind der Grund. Neben dem per­sön­li­chen Leid des Betrof­fe­nen und sei­ner Fami­lie stellt sich dann immer auch die Fra­ge nach der Haf­tung. Was vie­le Bau­her­ren nicht wis­sen: Sie haf­ten immer mit! Auch dann, wenn die Arbei­ten an eine Fach­fir­ma ver­ge­ben wurden.

Die Land- und forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern weist ein­dring­lich dar­auf hin, dass auch und gera­de bei Zeit­druck die bestehen­den Unfall-ver­hü­tungs­vor­schrif­ten von den Bau­her­ren und den Fach­fir­men nicht außer Acht gelas­sen wer­den dür­fen! Das gilt beson­ders für die auf Bau­stel­len not­wen­di­gen und mit­un­ter lebens­ret­ten­den Absturzsicherungen.

Wer­den die Sicher­heits­vor­keh­run­gen miss­ach­tet, kön­nen schwe­re Unfäl­le beim Dach­ab­sturz oder beim Durch­bre­chen durch die Dach­ein­deckung die Fol­ge sein. Die­se Unfäl­le wer­den den Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten der­zeit ver­mehrt gemeldet.

Der Bau­herr haf­tet immer mit!

Vie­le Bau­her­ren glau­ben fälsch­li­cher­wei­se, dass Sie durch die Beauf­tra­gung einer Fach­fir­ma mit dem Unfall­schutz nichts mehr zu tun haben. Sie wis­sen nicht, dass Sie nach einem Absturz eines Beschäf­tig­ten zur Mit­haf­tung her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen, wenn sie zuvor mit ange­se­hen haben, dass die Fir­ma ohne jeg­li­che Schutz­maß­nah­men auf ihrem Dach arbei­tet. Hier bil­den die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten und gege­be­nen­falls auch die Bau­stel­len­ver­ord­nung den recht­li­chen Rahmen.

Fan­ge­rü­ste und Fang­net­ze schaf­fen Sicherheit!

Chri­stoph Stein­ber­ger, Archi­tekt und Sicher­heits­be­ra­ter der LBG Fran­ken und Ober­bay­ern erklärt: „Bei der Neu­errich­tung oder beim Umdecken von Gebäu­den, zum Bei­spiel Maschi­nen­hal­len oder Stäl­len, müs­sen vor dem Ver­le­gen der Dach­ein­deckung all­sei­tig Fang­ge­rü­ste auf­ge­stellt und im Gebäu­de­inne­ren all­flä­chig Auf­fang­net­ze ein­ge­zo­gen wer­den. Selbst­ver­ständ­lich müs­sen die Fang­ge­rü­ste für die Dach­ar­bei­ten so lan­ge ste­hen blei­ben, bis auch die Foto­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach fer­tig mon­tiert ist“.

Beson­de­re Vor­sicht vor Well- oder Lichtplatteneindeckung!

Eine beson­ders hohe Durchsturz­ge­fahr besteht beim Ent­fer­nen bezie­hungs­wei­se beim Bege­hen von alten Asbest-Zement-Well­plat­ten oder auch Licht­plat­ten! Des­halb ist es gera­de hier uner­läss­lich, dass vor­her unter der gesam­ten bestehen­den Dach­flä­che ein Auf­fang­netz ein­ge­spannt wird. Wo es der Bau­ab­lauf ermög­licht, müs­sen für das Bege­hen von Asbest­well­plat­ten last­ver­tei­len­de Boh­len ver­legt wer­den. Die Mon­ta­ge von Foto­vol­ta­ik­an­la­gen auf die­sen Plat­ten ist verboten.

Die LBG hilft

Ger­ne ste­hen die LBG-Sicher­heits­be­ra­ter ihren Ver­si­cher­ten Land- und Forst­wir­ten für eine kosten­lo­se, indi­vi­du­el­le Bau­be­ra­tung zur Ver­fü­gung. Tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind mög­lich unter den Tele­fon­num­mern 0921/603–345; 0931/8004 225 und 089/454 80 500.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum siche­ren Arbei­ten auf dem Dach ste­hen auch im Inter­net zum kosten­lo­sen Her­un­ter­la­den auf der Home­page der LBG unter http://​www​.lsv​.de/​f​o​b​/​0​1​a​k​t​u​e​l​l​/​i​n​d​e​x​.​h​tml („Arbei­ten auf dem Dach“)