MdB Silberhorn: Anspruch auf nachträglichem Lärmschutz

Für 19 Anwesen in Eggolsheim und je vier Anwesen in Neuses und Unterstürmig besteht Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz zu Lasten des Bundes. Dieses Ergebnis von Lärmmessungen erfuhr der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn bei einem Gespräch mit dem Präsidenten der Autobahndirektion Nordbayern, Helmut Schütz, in Nürnberg.

Nach Beschwerden von Anwohnern über den wachsenden Lärm von der Autobahn A 73 hatten MdB Silberhorn und der Markt Eggolsheim die Autobahndirektion Nordbayern gebeten zu prüfen, ob nachträglich Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Dies hatte die Autobahndirektion im Oktober 2009 grundsätzlich bejaht, weil die Verkehrsbelastung von täglich 20.000 Kfz in 1985 auf über 44.000 Kfz am Tag bei der letzten Verkehrszählung 2005 angestiegen ist.

Wie der Abgeordnete erläutert, hat ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2007 die Rechtslage zu Gunsten der Anwohner geändert. Danach setzt ein Anspuch auf nachträglichen Lärmschutz eine fehlgeschlagene Prognose nicht mehr voraus. Ausreichend ist vielmehr, wenn es trotz korrekter Verkehrsprognose zu einer erheblichen Steigerung der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen kommt. Das sei in Eggolsheim, Neuses und Unterstürmig der Fall.

Für die wenigen betroffenen Anwesen in Neuses und Unterstürmig sei passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern vorgesehen, teilt Silberhorn mit. Für Eggolsheim werde derzeit noch untersucht, ob aktiver Lärmschutz in Frage komme. Dann könnte der Lärmschutzwall durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden.

Weitergehende Maßnahmen müsse die Gemeinde selbst finanzieren. Der Bund sei jedoch bereit, den vom Markt Eggolsheim gewünschten Lärmschutz als Gemeinschaftsmaßnahme zu planen und zu realisieren. Die Finanzierung dürfe der Bund aber nur insoweit übernehmen, als Ansprüche auf Lärmschutz bestehen.

Wie Silberhorn ankündigt, will die Autobahndirektion Nordbayern die Ergebnisse ihrer Untersuchungen noch vor der Sommerpause dem Gemeinderat Eggolsheim vorstellen. Der Abgeordnete weist darauf hin, dass die betroffenen Anwohner ihren Anspruch auf Lärmschutz bis spätestens 2013 geltend machen müssen. Die Gemeinde könne die Anwohner dabei unterstützen, indem sie einen Musterantrag an die Regierung von Oberfranken zur Verfügung stelle.