MdB Sil­ber­horn: Anspruch auf nach­träg­li­chem Lärmschutz

Für 19 Anwe­sen in Eggols­heim und je vier Anwe­sen in Neu­ses und Unter­stür­mig besteht Anspruch auf nach­träg­li­chen Lärm­schutz zu Lasten des Bun­des. Die­ses Ergeb­nis von Lärm­mes­sun­gen erfuhr der CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Tho­mas Sil­ber­horn bei einem Gespräch mit dem Prä­si­den­ten der Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern, Hel­mut Schütz, in Nürnberg.

Nach Beschwer­den von Anwoh­nern über den wach­sen­den Lärm von der Auto­bahn A 73 hat­ten MdB Sil­ber­horn und der Markt Eggols­heim die Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern gebe­ten zu prü­fen, ob nach­träg­lich Lärm­schutz­maß­nah­men ergrif­fen wer­den kön­nen. Dies hat­te die Auto­bahn­di­rek­ti­on im Okto­ber 2009 grund­sätz­lich bejaht, weil die Ver­kehrs­be­la­stung von täg­lich 20.000 Kfz in 1985 auf über 44.000 Kfz am Tag bei der letz­ten Ver­kehrs­zäh­lung 2005 ange­stie­gen ist.

Wie der Abge­ord­ne­te erläu­tert, hat ein Grund­satz­ur­teil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom März 2007 die Rechts­la­ge zu Gun­sten der Anwoh­ner geän­dert. Danach setzt ein Anspuch auf nach­träg­li­chen Lärm­schutz eine fehl­ge­schla­ge­ne Pro­gno­se nicht mehr vor­aus. Aus­rei­chend ist viel­mehr, wenn es trotz kor­rek­ter Ver­kehrs­pro­gno­se zu einer erheb­li­chen Stei­ge­rung der Beein­träch­ti­gun­gen durch Lärm­im­mis­sio­nen kommt. Das sei in Eggols­heim, Neu­ses und Unter­stür­mig der Fall.

Für die weni­gen betrof­fe­nen Anwe­sen in Neu­ses und Unter­stür­mig sei pas­si­ver Lärm­schutz in Form von Schall­schutz­fen­stern vor­ge­se­hen, teilt Sil­ber­horn mit. Für Eggols­heim wer­de der­zeit noch unter­sucht, ob akti­ver Lärm­schutz in Fra­ge kom­me. Dann könn­te der Lärm­schutz­wall durch eine Lärm­schutz­wand ersetzt werden.

Wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men müs­se die Gemein­de selbst finan­zie­ren. Der Bund sei jedoch bereit, den vom Markt Eggols­heim gewünsch­ten Lärm­schutz als Gemein­schafts­maß­nah­me zu pla­nen und zu rea­li­sie­ren. Die Finan­zie­rung dür­fe der Bund aber nur inso­weit über­neh­men, als Ansprü­che auf Lärm­schutz bestehen.

Wie Sil­ber­horn ankün­digt, will die Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern die Ergeb­nis­se ihrer Unter­su­chun­gen noch vor der Som­mer­pau­se dem Gemein­de­rat Eggols­heim vor­stel­len. Der Abge­ord­ne­te weist dar­auf hin, dass die betrof­fe­nen Anwoh­ner ihren Anspruch auf Lärm­schutz bis spä­te­stens 2013 gel­tend machen müs­sen. Die Gemein­de kön­ne die Anwoh­ner dabei unter­stüt­zen, indem sie einen Musteran­trag an die Regie­rung von Ober­fran­ken zur Ver­fü­gung stelle.