MdL Edu­ard Nöth: Zuwen­dun­gen zu Klein­klär­an­la­gen wer­den verlängert

Die zum 31.12.2010 aus­lau­fen­den Richt­li­ni­en für Zuwen­dun­gen zu Klein­klär­an­la­gen wer­den bis Ende 2014 ver­län­gert. Dies teil­te der Forch­hei­mer CSU–Landtagsabgeordnete Edu­ard Nöth mit, der auf­grund vie­ler Nach­fra­gen aus dem Land­kreis die­sen Beschluss des Baye­ri­schen Land­tags mit initiierte.

Somit sind sowohl der Bau als auch die Nach­rü­stung von Klein­klär­an­la­gen wei­ter­hin för­der­fä­hig. Die Höhe der För­de­rung wird jedoch nicht zuletzt auf­grund der gesun­ke­nen Anla­ge­ko­sten um ein Drit­tel gekürzt. Die Richt­li­ni­en wur­den 2003 auf Initia­ti­ve des frü­he­ren Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Wal­ter Hof­mann geschaf­fen und 2006 auf­grund des Erfolgs in der Flä­che ver­län­gert. Seit die­ser Zeit wur­den, wie Edu­ard Nöth berich­tet, ins­ge­samt 105 Mio Euro für rund 100.000 Anla­gen aus­be­zahlt. Die Hälf­te die­ser Klein­klär­an­la­gen wur­de zwi­schen­zeit­lich mit bio­lo­gi­schen Rei­ni­gungs­stu­fen nach­ge­rü­stet. Des­halb sol­len mit der För­der­ver­län­ge­rung auch die­je­ni­gen ani­miert wer­den, die bis heu­te die­se Nach­rü­stung noch nicht vor­ge­nom­men haben.

Die Nach­rü­stung aller Klein­klär­an­la­gen ist, so Edu­ard Nöth, im Sin­ne eines wir­kungs­vol­len Gewäs­ser­schut­zes eben­so wich­tig wie für das Errei­chen der Ziel­set­zung der EU–Wasserrahmen-Richtlinie. Der Abge­ord­ne­te for­dert daher alle Betrei­ber von nicht nach­ge­rü­ste­ten Anla­gen aber auch alle Gemein­den und Ort­schaf­ten, die die Abwas­ser­ent­sor­gung über Klein­klär­an­la­gen anstre­ben, auf, die­se Ver­län­ge­rung der För­der­pha­se zu nutzen.