Bekämp­fung des Eichen-Pro­zes­si­ons­spin­ners an Bun­des- und Staatsstraßen

Ab Diens­tag, 18.05.2010 bekämpft das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg die Rau­pen des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners. Eine von uns beauf­trag­te Fach­fir­ma wird aus­ge­such­te Eichen an Stand­or­ten an denen der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner nach­weis­lich vor­kommt und des­sen Popu­la­ti­ons­stär­ke eine Gefähr­dung für die Nut­zer der Ver­kehrs­we­ge mit sich bringt mit einem Spritz­mit­tel behan­deln. Die Arbei­ten dau­ern ca. 2 Wochen.
Eine Gefähr­dung besteht vor­zugs­wei­se an Geh- und Rad­we­gen, sowie im Bereich von Park- und Rast­plät­zen an Bun­des- und Staats­stra­ßen vor allem im Land­kreis Forch­heim ent­lang der B 470 zwi­schen Burk und Oes­dorf, ent­lang Staats­stra­ße 2260 zwi­schen But­ten­heim und Dreu­schen­dorf, sowie im Land­kreis Bam­berg ent­lang der B 22 bei Bir­kach, ent­lang der B 505 zwi­schen Hirschaid und Pom­mers­fel­den, ent­lang der B 26 zwi­schen Vier­eth und Trun­stadt und ent­lang der Staats­stra­ße 2281 vor Pödel­dorf. Die Wahl der Spritz­mit­tel erfolgt eben­falls stand­ort­be­dingt. Es kom­men dabei bio­lo­gi­sche Insek­ti­zi­de oder sog. Häu­tungs­hem­mer zum Einsatz.

Mit ein­zel­nen Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen muss bevor­zugt im Bereich von stra­ßen­be­glei­ten­den Geh- und Rad­we­gen und auf Rast­plät­zen gerech­net wer­den. Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bit­tet um das Ver­ständ­nis der Verkehrsteilnehmer.