MdB Anet­te Kram­me: „Auf­stocker­zah­len bestä­ti­gen For­de­rung nach Mindestlohn“

(pm) Jeder, der am Arbeits­markt nicht genug Ein­kom­men für sei­nen Lebens­un­ter­halt ver­dient, hat Anspruch auf ergän­zen­de Hartz-IV-Lei­stun­gen. „Für vie­le Berufs­tä­ti­ge reicht oft das Gehalt einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Voll­zeit­stel­le nicht mehr zum Leben. Sie sind ange­wie­sen auf auf­stocken­des Arbeits­lo­sen­geld II. Vor allem in der Leih­ar­beits­bran­che oder in der Gastro­no­mie müs­sen Löh­ne auf­ge­stockt wer­den“, berich­tet die arbeits- und sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on Anet­te Kramme.
Im Agen­tur­be­zirk Bay­reuth gin­gen im Dezem­ber 2009 von 9.535 erwerbs­fä­hi­gen Hil­fe­be­dürf­ti­gen rund 2800 Per­so­nen einer abhän­gi­gen Beschäf­ti­gung nach. Etwa 650 Auf­stocker erziel­ten dabei ein Gehalt von über 800 Euro brut­to im Monat. Über 1500 Per­so­nen waren Minijobber.

Anet­te Kram­me sieht sich auf­grund die­ser Zah­len in ihrer For­de­rung nach einem gesetz­li­chen Min­dest­lohn bestä­tigt. „Grund­si­che­rung in Kom­bi­na­ti­on mit Nied­rig­löh­nen ist letzt­end­lich nichts ande­res als Lohn­dum­ping auf Kosten des Steu­er­zah­lers und zu Lasten des Sozi­al­staa­tes. Die­ses Vor­ge­hen man­cher Arbeit­ge­ber ist nicht zu tole­rie­ren“, so die Abgeordnete.

Als fatal bezeich­net Kram­me den Vor­schlag der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung, die Frei­be­trä­ge bei den Hin­zu­ver­dien­sten zu erhö­hen. „Gera­de bei den Mini­jobs wür­de hier­durch das fal­sche Signal gesetzt. Denn höhe­re Zuver­dienst­gren­zen bedeu­ten im Prin­zip die Ein­füh­rung von Kom­bi­löh­nen. So wird es Unter­neh­men noch leich­ter gemacht, gute Arbeit durch Arbeits­ver­hält­nis­se zu erset­zen, von denen man nicht mehr leben kann.“

Eine Aus­wei­tung der Mini­jobs wer­de zu noch mehr schlecht bezahl­ter Arbeit füh­ren, befürch­tet Kram­me. „Bereits heu­te zäh­len mehr als 80 Pro­zent der Mini-Jobs zum Nied­rig­lohn­be­reich. Damit wäre auch der siche­re Weg in die Alters­ar­mut vor­pro­gram­miert. Zwei Drit­tel der Mini­jobs wer­den im Übri­gen von Frau­en aus­ge­übt. Die geschlechts­spe­zi­fi­sche Auf­spal­tung des Arbeits­mark­tes wür­de durch die­se Maß­nah­me zunehmen.“

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