Baumfällung – Vorsicht Lebensgefahr

Festlegung der Gefahrenbereiche

Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern weist Forstarbeiter eindringlich darauf hin, die Gefahrenbereiche bei Fällarbeiten deutlich erkennbar abzusperren. Bei Fällungen, die über Forstwege gehen, wird immer ein Warnposten benötigt! Waldbesucher sollten im eigenen Interesse diese Absperrungen unbedingt beachten, denn bei unbefugtem Betreten besteht Lebensgefahr!

Waldarbeit stellt hohe Anforderungen an Mensch und Gerät. Neben der kompletten Schutzausrüstung, einem sehr guten Gesundheitszustand und einer guten Ausbildung spielt die Organisation der Arbeitsabläufe eine große Rolle. Besonders wichtig:

Zur Vermeidung von Unfällen sind die Gefahrenbereiche genau festzulegen und dann sorgfältig abzusichern!

Wer Bäume fällt, trägt gleichzeitig auch die Verantwortung dafür, dass sich keine Personen unbefugt in der Nähe aufhalten! Wichtig ist die Absicherung dieser Gefahrenbereiche durch Warnschilder, Absperrbänder und Helfer. Das Abstellen eines Fahrzeugs quer über einen Waldweg reicht nicht aus!

Die Rechtsprechung bewertet die Schuldfrage bei Unfällen, bei denen unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, höchst unterschiedlich. Die LBG appelliert auch deshalb an Ihre Versicherten: „Achten Sie aus Gründen der Arbeitssicherheit, aber auch aus Haftungsgründen unbedingt darauf, dass der Gefahrenbereich – bei Fällarbeiten ist dies zum Beispiel ein Radius von zwei Baumlängen um den zu fällenden Baum – immer ausreichend abgesperrt ist“.

Waldbesucher sollten im eigenen Interesse die Hinweise der Warnposten und Absperrungen beachten und gesperrte Wege oder Flächen nicht betreten!

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