Leserbrief an alle Bürger von Forchheim

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Die Nordbayerische Zeitung meinte am 10.09.2008 im Kommentar, zum damaligen Plus-Markt, „Lehrstück in Macht“. Es ist getrickst worden, allerdings bereits im Vorfeld. Für diese Vermutung wurden jetzt Beweise in den Unterlagen gefunden.

Die Stadt Forchheim hat in Unterlagen der öffentlichen Auslegung, am 19.02.2007 und 30.06.2008, zu dem Bauvorhaben Forchheim Nord  2/3-1.2.1 Schlachthofstraße Discounter Neubau, frühzeitig und vorsätzlich eine andere Information verwendet um die Genehmigung zu erreichen. Die Bürgerinitiative 91301 Forchheim Nord ist Anfang April 2010 auf diese Unregelmäßigkeit in beiden öffentlichen Auslegungen aufmerksam geworden.

In die Genehmigungsunterlagen der Stadt wurde Backshop/Stehcafé eingetragen, das klang plausibel, diente, nach heutigen Erkenntnissen, nur als Platzhalter, für das ins geheim geplante Café mit Bäckerei.

Geheimhaltung darüber wurde zur Chefsache.

Einige Forchheimer wussten bescheid, aber auch die PREBAG AG Gewerbebau, mit der Herstellung des Gebäudes betraut. Sie gab im Mai 2008 der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, nachweislich den Auftrag zu einer Auswirkungsanalyse für diesen Vollsortimenter mit Café und Bäckerei.

Für das Café mussten für Außensitzplätze über 100 qm , WC Anlagen,geschaffen werden. Weit größere Belastungen durch den wesentlichen größeren und längeren Kundenbetrieb. Im Umweltbericht, gesetzlich vorgeschrieben, der Stadt vom 15.09.2008 durfte diese Belastung nicht erscheinen, sonst wäre die Täuschung aufgeflogen. Der Umweltbericht ist daher rechtlich unwirksam.

Durch den Platzhalter „Backshop/Stehcafé war eine fortwährende Täuschung der Bürger, Rechtsaufsichtbehörden und Staatsministerium ganz einfach, ebenso das umgehen bestehender Gesetze. In externen Gutachten für Verkehr- und Lärm, Stellungnahmen der Behörden Träger öffentlicher Belange stehen plausible Einschätzungen nur zum Platzhalter Backshop/Stehcafé.

Nachhaltig hat die Stadt wahrheitsgemäße Angaben auch in der Zweiten öffentlich Auslegung (BauGB § 3 und 4 ) (30.06.2008) unterlassen, die Täuschung also nachdrücklich bestätigt.

Mit den falschen Angaben Backshop/Stehcafé wurde die Genehmigung erreicht.

Alle Genehmigungsbehörden, Rechtsaufsichtbehörden, Bayerisches Innenministerium und Petitionsausschuss unterlagen der Täuschung.

Der Platzhalter Backshop/Stehcafé hat seine Schuldigkeit getan, eröffnet hat am 01.09.2009:

  • Vollsortimenter, mit 800 qm  genehmigt, tatsächliche Größe unbekannt.
  • Ein „Café am Kellerwald „ ca. 70 Sitzplätze eines der größten Cafés in Forchheim.
  • geöffnet: Montag bis Samstag von 07:00 – 20:00 Uhr, ab 06.30 Frühstück
  • Verkauf über die Theke zu den Öffnungszeiten.
  • Sonntag von 08:00 – 17:00 geöffnet und Verkauf über die Theke.

Der Petitionsausschuss als Legislative, Amtsträger beteiligter Behörden konnten das Täuschungsmanöver der Kommune gegen Bürger, Regierung  und Demokratie nicht erkennen, waren aber unfreiwillige Helfer und Unterstützer.

Beteiligte Behörden werden sicher rechtliche Bedenken anmelden.

Selbstverständlich werden wir alle beteiligten Behörden verständigen.

Besonders erschwerend ist, dass nicht nur Behörden auch alle Bürger von Forchheim bei der wiederholten Zweiten öffentlichen Auslegung, am 30.06.2008 nach dem BauGB § 3 und 4 wiederum vorsätzlich getäuscht wurden, obwohl seit ungefähr 2 Jahren Hinweise bestehen. Nur ein nicht genehmigungsfähiges Projekt wird so umsichtig und nachhaltig bis zur Genehmigung begleitet in der Hoffnung, es wird von Bürgern nicht bemerkt.

Im bayersichen Grundgesetz ist festgeschrieben, dass sich Kommunen im Rahmen bestehender Gesetze bewegen müssen, Umgehungen jeglicher Art werden rechtlich geahndet.

Die Bürgerinitiative Forchheim Nord wird sie über die Weiterentwicklung auf dem laufenden halten.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

I.A. Otwin Schneider

Für die Bürgerinitiative Forchheim Nord