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Berichte: Deutsche Rentenversicherung informiert über den neuen Gründungszuschuss

Datum: Freitag, 11. August 2006, 21:14
Rubrik: Wirtschaft

Neue Regeln für Existenzgründer

REGION (eB) - Ich-AG und Überbrückungsgeld gehören der Vergangenheit an. Ab 1. August 2006 gibt es den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Voraussetzung: Sie müssen Arbeitslosengeld I bekommen. Für laufende Ich-AGs ändert sich nichts. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt auf ihrem Finanzportal www.ihre-vorsorge.de Existenzgründern, wie sie die neue Förderung bekommen können. Mit dem Gründungszuschuss gibt es jetzt eine einheitliche Förderung für Arbeitslose, die den Start in die Selbstständigkeit wagen wollen. Der Unterschied zur Ich-AG: Statt eines festen monatlichen Betrags bekommt der Jungunternehmer neun Monate lang sein bisheriges Arbeitslosengeld und dazu einen Bonus von 300 Euro im Monat. Damit soll sich der Selbstständige in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern können.

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Nach neun Monaten gibt es die Möglichkeit einer Aufbauförderung. Dazu muss der Gründer aber seine unternehmerischen Aktivitäten nachweisen. Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Arbeitsagentur noch einmal für ein halbes Jahr 300 Euro im Monat.

Wichtigste Voraussetzung für die Förderung: Der Existenzgründer muss noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann bei seiner Arbeitsgemeinschaft ein "Einstiegsgeld" beantragen.

Ausführliche Informationen zum neuen Gründungszuschuss bietet das Topthema "Neue Regeln für Existenzgründer" auf www.ihre-vorsorge.de. Darin wird auch erklärt, wie sich Gründer in der Rentenversicherung absichern können.

Mehr über die gesetzliche Rentenversicherung bietet das kostenlose Bürgertelefon: 0800100048088


Informationen im Netz unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de
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